Vorlage - V17/088/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
keine Relevanz
Begründung:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck ist es erforderlich, eine Straßenbenennung für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich vorzunehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, den bereits vorhandenen Straßennamen „Weidenweg“ für die Planstraße im B-Planes Nr. 80 fortzuführen.
Die Planstraße mit der geplanten Wohnbebauung schließt direkt an die vorhandene Wohnbebauung des bestehenden „Weidenweges“ an. Die Hausnummerierung der Bestandsbebauung bleibt bestehen und wird in dem Planstraßenbereich entsprechen fortgeführt.
Die Straße „Weidenweg“ endet dann an der letzten geplanten Wohnbebauung des B-Planes Nr. 80 sowie dem Wendehammer zur Straße „Bahndamm“, die vorrangig gewerbliche Grundstücke erschließt.
Beschlussvorschlag:
„Die Planstraße im Bereich des B-Planes Nr. 80 erhält den Namen „Weidenweg“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: 1
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lageplan Weidenweg (797 KB) |