Vorlage - V17/111/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2017 die Verwaltung beauftragt, die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters rechtzeitig auszuschreiben. Dabei hat sich der Hauptausschuss vorbehalten, die Veröffentlichungsmedien zu bestimmen und angeregt, die Vakanz des Dienstpostens auch in einem Online-Portal bekanntzugeben.
Es wird vorgeschlagen, auf die anstehende Wahl
- in den Lübecker Nachrichten (Kurzform)
- in den Kieler Nachrichten (Kurzform)
- im Amtsblatt Schleswig-Holstein
- auf der Homepage der Gemeinde Stockelsdorf und
- auf dem Internet-Portal StepStone
hinzuweisen.
Nach früherem Recht waren Bürgermeisterstellen spätestens fünf Monate vor dem Wahltag auszuschreiben. Ausgehend vom Wahltag am 11.03.2018 ist beabsichtigt, den Ausschreibungstext Ende September 2017 bekanntzumachen.
In dem Kontext ist allerdings anzumerken, dass der gegenwärtige Gesetzestext eine öffentliche
Ausschreibung nicht mehr vorsieht. In der Gesetzesbegründung wurde darauf verwiesen, dass die Wahlbekanntmachung ausreichend sei. Auch die Kommunalaufsichtsbehörde hat nach nochmaliger Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten als oberster Kommunalaufsichtsbehörde die Gemeinde Stockelsdorf auf die Gesetzeslage hingewiesen und dabei die Auffassung vertreten, dass eine Stellenausschreibung nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. Allenfalls sei es zulässig, als freiwillige Serviceleistung der Gemeinde in Presseorganen auf die bevorstehende Bürgermeisterwahl hinzuweisen.
Die Aussagen stehen im Widerspruch zur Kommentierung der Gemeindeordnung von „Bracker Dehn Wolf“. Danach ist eine Stellenausschreibung aus beamtenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen weiterhin geboten. In dem Kontext ist allerdings anzumerken, dass die Kommunalaufsicht die Kommentierung „Praxis der Kommunalverwaltung“ anwendet, in der ihre Rechtsauffassung gestützt wird.
Festzustellen ist weiterhin, dass trotz der Rechtslage zahlreiche Städte und Gemeinden Stellenausschreibungen für hauptamtliche Bürgermeister/innen in den vergangenen Monaten veröffentlicht haben.
Gleichwohl wird vorgeschlagen, in den Veröffentlichungen das Wort „Stellenausschreibung“ nicht zu verwenden, im Übrigen aber unter Verwendung allgemeiner, ansonsten in Stellenausschreibungen üblicherweise verwendeter Formulierungen auf die Bürgermeisterwahl 2018 hinzuweisen.
Entwürfe (Kurz- und Langfassung) sind als Anlagen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Als zusätzliche Serviceleistung ist mit beiliegendem Text in den Lübecker Nachrichten und den Kieler Nachrichten jeweils in einer Kurzform sowie im Amtsblatt, im Jobportal StepStone und auf der Homepage der Gemeinde Stockelsdorf auf die anstehende Bürgermeisterwahl hinzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
Ca. 3.000 | Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
1) Veröffentlichungstext Kurzfassung
2) Veröffentlichungstext Langfassung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Hinweis Bürgermeisterwahl 2018 Kurzfassung (12 KB) | |||
2 | öffentlich | Hinweis Bürgermeisterwahl 2018 Langfassung (15 KB) |