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Vorlage - V17/111/HA  

Betreff: Ausschreibung der Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
27.06.2017 
23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

Begründung:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2017 die Verwaltung beauftragt, die Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters rechtzeitig auszuschreiben. Dabei hat sich der Hauptausschuss vorbehalten, die Veröffentlichungsmedien zu bestimmen und angeregt, die Vakanz des Dienstpostens auch in einem Online-Portal bekanntzugeben.

 

Es wird vorgeschlagen, auf die anstehende Wahl

 

-          in den Lübecker Nachrichten (Kurzform)

-          in den Kieler Nachrichten (Kurzform)

-          im Amtsblatt Schleswig-Holstein

-          auf der Homepage der Gemeinde Stockelsdorf und

-          auf dem Internet-Portal StepStone

 

hinzuweisen.

 

Nach früherem Recht waren Bürgermeisterstellen spätestens fünf Monate vor dem Wahltag auszuschreiben. Ausgehend vom Wahltag am 11.03.2018 ist beabsichtigt, den Ausschreibungstext Ende September 2017 bekanntzumachen.

 

In dem Kontext ist allerdings anzumerken, dass der gegenwärtige Gesetzestext eine öffentliche

Ausschreibung nicht mehr vorsieht. In der Gesetzesbegründung wurde darauf verwiesen, dass die Wahlbekanntmachung ausreichend sei. Auch die Kommunalaufsichtsbehörde hat nach nochmaliger Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten als oberster Kommunalaufsichtsbehörde die Gemeinde Stockelsdorf auf die Gesetzeslage hingewiesen und dabei die Auffassung vertreten, dass eine Stellenausschreibung nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. Allenfalls sei es zulässig, als freiwillige Serviceleistung der Gemeinde in Presseorganen auf die bevorstehende Bürgermeisterwahl hinzuweisen.

 

Die Aussagen stehen im Widerspruch zur Kommentierung der Gemeindeordnung von „Bracker Dehn Wolf“. Danach ist eine Stellenausschreibung aus beamtenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen weiterhin geboten. In dem Kontext ist allerdings anzumerken, dass die Kommunalaufsicht die Kommentierung „Praxis der Kommunalverwaltung“ anwendet, in der ihre Rechtsauffassung gestützt wird.

 

Festzustellen ist weiterhin, dass trotz der Rechtslage zahlreiche Städte und Gemeinden Stellenausschreibungen für hauptamtliche Bürgermeister/innen in den vergangenen Monaten veröffentlicht haben.

 

Gleichwohl wird vorgeschlagen, in den Veröffentlichungen das Wort „Stellenausschreibung“ nicht zu verwenden, im Übrigen aber unter Verwendung allgemeiner, ansonsten in Stellenausschreibungen üblicherweise verwendeter Formulierungen auf die Bürgermeisterwahl 2018 hinzuweisen.

 

Entwürfe (Kurz- und Langfassung) sind als Anlagen beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Als zusätzliche Serviceleistung ist mit beiliegendem Text in den Lübecker Nachrichten und den Kieler Nachrichten jeweils in einer Kurzform sowie im Amtsblatt, im Jobportal StepStone und auf der Homepage der Gemeinde Stockelsdorf auf die anstehende Bürgermeisterwahl hinzuweisen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Ca. 3.000

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

1)      Veröffentlichungstext Kurzfassung

2)      Veröffentlichungstext Langfassung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hinweis Bürgermeisterwahl 2018 Kurzfassung (12 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Hinweis Bürgermeisterwahl 2018 Langfassung (15 KB)