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Vorlage - V17/116/OA  

Betreff: Wahl des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl am 06.05.2018 (Wahl von 8 Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und 8 Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Henk, Michael
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
27.06.2017 
23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

Am 06. Mai 2018 finden die nächsten Wahlen der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahlen) in Schleswig-Holstein statt.

 

Gem. § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) bilden die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter (die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister) und 8 Beistzerinnen bzw. Beisitzer den Wahlauschuss; die Gemeindevertretung wählt diese sowie deren jeweilige Stellvertreterin bzw. den jeweiligen Stellvertreter aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Die Gemeindevertretung hat Ihr Befugnisse gem. § 9 Abs. 2 Ziffer 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf auf den Hauptausschuss übertragen.

 

Gem. § 12 Abs. 2 Satz 3 GKWG sollen dabei möglichst alle im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Nach dem verhältnismäßigen Sitzanteil hätte die CDU 4 Sitze, die SPD 3 Sitze und die Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz sowie die UWG und die FDP keinen Sitz im Gemeindewahlausschuss. Um den Vorschriften des § 12 GKWG Rechnung zu tragen, dass möglichst alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften berücksichtigt werden sollen, wird vorgschlagen den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu besetzen:

CDU3 Sitze

SPD2 Sitze

Bündnis 90/Die Grünen1 Sitz

UWG 1 Sitz

FDP1 Sitz

 

Ich bitte unbedingt darauf zu achten, dass gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 GKWG niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein darf (z. B. als Beisitzer bzw. Beisitzerin oder stellvertretende Beisitzerin bzw. stellvertretender Beisitzer im Wahlausschuss zur Bürgermeisterwahl 2018).

Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen düfen auch nicht Beisitzerinnen bzw. Beisitzer oder stellvertretende Beisitzerinnen bzw. stellvertetenden Beisitzer im Gemeindewahlausschuss sein. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

 


Beschlussvorschlag:

 

In den Gemeindewahlausschuss zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 werden als Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sowie deren stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer folgende Personen gewählt:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Sitzungsgeld für jede Sitzung des Gemeindewahlauschusses

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlagen:

 

keine