Vorlage - V17/134/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Die Gemeindevertretung hatte am 22.08.2011 beschlossen, dass der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Stockelsdorf alle 3 Jahre aktualisiert zur Beschlußfasssung vorgelegt wird. Der von der Gemeindevertretung beschlossene Feuerwehrbedarfsplan ist unbedingte Voraussetzung für die Bezuschussung von neu anzuschaffenden Feuerwehrfahrzeugen durch den Kreis Ostholstein.
Die anliegende Fassung des Feuerwehrbedarfsplanes wurde vom Gemeindewehrführer Günter Volgmann unter Mitwirkung aller Ortswehrführer erarbeitet und/oder aktualisiert. Der Feuerwehrbedarfsplan nebst Anlagen sowie die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) worden mit der Software des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein erstellt. Eintreffzeiten der einzelnen Ortsfeuerwehren wurden durch diese ermittelt.
Der Gemeindewehrführer Günter Volgmann wird den Feuerwehrbedarfsplan in der Sitzung vorstellen, ggf. erläutern und evtl. Fragen beantworten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan und die zum Ausgleich der Sicherheitsbilanz erforderlichen Maßnahmen:
- Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die FF Stockelsdorf
- Einleiten der Beschaffung eines MLF für die FF Krumbeck
- Einleiten der Beschaffung eines LF 10 für die FF Stockelsdorf
- Einleiten der Beschaffung eines MLF für die FF Malkendorf
Finanzielle Auswirkungen:
Die voraussichtlichen Ausgaben in Höhe von 3,5 Mio € für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die FF Stockelsdorf. werden in den Haushaltsplänen für die Jahre 2018 und 2019 entsprechend ausgewiesen.
Die voraussichtlichen Ausgaben für die 3 Feuerwehrfahrzeige von insgesamt ca. 700.000 € werden in den kommenden Jahren in den jeweiligen Haushaltsplänen ausgewiesen.
Anlage/n:
Feuerwehrbedarfsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | FwBPl 2017 - komplett (3915 KB) | |||
2 | öffentlich | FwBPl 2017 - Anlage 1 (966 KB) | |||
3 | öffentlich | FwBPl 2017 - Anlage 2 - AAO (1410 KB) |