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Vorlage - V17/158/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden –
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
19.09.2017 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

 

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 79 soll für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes  18 die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss leicht vergrößert, um einen Bezug zur vorhandenen Bebauung herzustellen. Die Gebietsbezeichnung wurde angepasst. Die Veränderungssperre gilt  nach wie vor nur für den hierfür  festgesetzten und bekannt gemachten Bereich, Der jetzt neu hinzukommende Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 79 unterliegt dieser nicht.

Der Geltungsbereich ist zurzeit zu einem Teil nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der andere Teil ist durch den Bebauungsplan Nr. 22 überplant.

Der anliegende Vorentwurf wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- entwickelt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 dient der Innenentwicklung. Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 auf der Grundlage des §13 a BauGB durchzuführen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.

Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

1. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.

2. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Planzeichnung Teil A (1713 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Text Teil B (160 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Begründung (1646 KB)