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Vorlage - V17/206/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22, 3. Änderung für das Gebiet zwischen Schulweg und Morier Straße/ Hermannstraße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
14.11.2017 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

 

Begründung:

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 soll für den betreffenden Bereich eine Neuordnung der Garagen-, Carport-, und Stellplatzsituation erfolgen. Der Plangeltungsbereich wurde mit dem Entwurf gegenüber dem Aufstellungsbeschluss verringert, da die Flurstücke 251/59, 251/58 und 251/47 durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 79 überplant werden.

Der Geltungsbereich ist bereits durch den Bebauungsplan Nr. 22 sowie dessen 1. und 2. Änderung überplant. Derzeit sind Garagen und damit auch Carports nur innerhalb der Baugrenzen und innerhalb der für Garagen ausgewiesenen Flächen zulässig. Innerhalb der übrigen Grundstücksbereiche sind Garagen und Carports nicht zulässig. Diese Festsetzung ist mit den modernen Anforderungen an ein Wohngebiet nicht mehr vereinbar, da die Anzahl an PKW seit der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 22 stark angestiegen ist. Ziel ist es nunmehr, durch die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 die Errichtung von Garagen und Carports außerhalb der Baugrenzen und der für Garagen ausgewiesenen Flächen zu ermöglichen. Um eine optische Beeinträchtigung durch hervortretende Garagen zu vermeiden, wird entlang der öffentlichkeitswirksamen Straßen ein freizuhaltender Bereich festgesetzt. Anders als in den in neueren Plänen festgesetzten Vorgartenbereichen sind hier in ihrer Größe begrenzte Nebenanlagen, zu mindestens drei Seiten offene Carports sowie offene Stellplätze unter Berücksichtigung der im Text Teil B aufgeführten Einschränkungen zulässig, da von diesen Anlagen geringere optische Beeinträchtigungen ausgehen als von Garagen.“

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 ist aus der wirksamen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 19.06.2015 bis 29.06.2015 durchgeführt.

 

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 08.06.2015 bis zum 17.07.2015 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei (s. Anlage 1).

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Entwurf erarbeitet.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 15.04.2013 sowie der Gemeindevertretung vom 29.04.2013).


Beschlussvorschlag:

 

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, 3. Änderung für das Gebiet zwischen Schulweg und Morier Straße/ Hermannstraße und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, 3. Änderung für das Gebiet zwischen Schulweg und Morier Straße/ Hermannstraße und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung (1016 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Planzeichnung (2736 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Teil-B (47 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Begründung (1778 KB)