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Vorlage - V17/207/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16 a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a ) und des Le-Portel-Ringes 18
- Entwurfs-und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
14.11.2017 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

Begründung:

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 79 soll für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16 a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Rings 18 die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Ein Teil des Geltungsbereiches ist zurzeit nach § 34 BauGB zu beurteilen, ein anderer Teil ist durch den Bebauungsplan Nr. 22 überplant.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 02.10.2017 bis 10.10.2017 durchgeführt.

 

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 21.09.2017 bis 27.10.2017 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangenen Eingaben liegen der Vorlage bei              (s. Anlage 1).

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Entwurf erarbeitet.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Der Bebaungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- entwickelt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird (s. Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.05.2015.)


Beschlussvorschlag:

 

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Behörden eingegangenen Stellung-nahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzu-nehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16 a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18 und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Her-mannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16 a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18 und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

- Abwägung 

- Bebauungsplanentwurf mit Begründung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung Anlage 1 (581 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Planzeichnung (1997 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Begründung (1463 KB)