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Vorlage - V17/211/KA  

Betreff: V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
13.11.2017 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
11.12.2017 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Nach beschlossener Kalkulation werden folgende Punkte vom kommunalen Satzungsgeber ab 2018 neu geregelt.

 

 

§ 13 Abs.2 (Grundgebühren für Schmutzwasser)

 

Die Grundgebühr wird bei an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücken nach dem Nenndurchfluss (QN) der verwendeten Wasserzähler berechnet.

 

Im Kalkulationszeitraum 2018/2019 steigt die Grundgebühr bei einem ortsüblichen Wasserzähler bis 2,5 QN von bisher 7,24 €/Monat auf 7,50 €/Monat.

 

 

 

§ 14 Abs. 1 Satz 2 (Zusatzgebühren für Schmutzwasser)

 

Die Zusatzgebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt.

 

Im Kalkulationszeitraum 2018/2019 sinkt die Zusatzgebühr von bisher 2,42 Euro/m³ auf 2,24 Euro/m³.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf (Beitrags- und Gebührensatzung) 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01 V N-Satzung SW (47 KB)