Vorlage - V17/217/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
entfällt
Begründung:
Gem. § 2 a der zum 27.07.2016 in Kraft getretenen Änderung des Brandschutzgesetzes können die Gemeinden durch Satzung für die Ortswehren und die Gemeindefeuerwehr Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) bilden. Bereits besteheden Kameradschaftskassen werden als Sondervermögen weitergeführt.
Gem. § 4 der von der Gemeindevertretung am 12.12.2016 beschlossenen Satzungen für Sondervermögen der Gemeinde Stockelsdorf für die Kamaradschaftspfelge der11 Ortswehr bzw. der Gemeindefeuerwehr hat die Gemeindevertretung dem jeweiligen Einnahme- und Ausgabeplan, der bis zum 31.12. eines jeden Jahres aufzustellen ist, zuzustimmen. Eine Ablehnung wäre gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Ortswehr bzw. der Germeindefeuerwehr gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für Sondervermögen zu begründen.
Da die Einnahme- und Ausgabeplanungen zum Haushalt 2017 noch nicht vorlagen, sind diese dem Haushalt 2018 beizufügen.
Beschlussvorschlag:
Den Einnahme- und Ausgabeplänen der 11 Ortswehren und der Gemeindefeuerwehr für die Jahre 2017 und 2018 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
- 12 Einnahme- und Ausgabepläne der 11 Ortswehren und der Gemeindefeuerwehr für das Jahr 2017
- 12 Einnahme- und Ausgabepläne der 11 Ortswehren und der Gemeindefeuerwehr für das Jahr 2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Feuerwehr - Einnahme- und Ausgabepläne 2017 (6544 KB) | |||
2 | öffentlich | Feuerwehr - Einnahme- und Ausgabepläne 2018 (5945 KB) |