Vorlage - V17/227/KA
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Begründung:
Für die Gebührenvorauskalkulation 2016/2017 werden die Daten der Gebührennachkalkulation 2012/2013 herangezogen.
Die Unterlagen der Gebührennachkalkulation 2012/2013 und der Gebührenvorauskalkulation 2016/2017 wurden durch die Firma COMUNA geprüft.
Dabei wurde festgestellt, dass die Kosten für die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und die Kosten für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen bei der Gebührennachkalkulation 2012/2013 nicht zu berücksichtigen waren.
Aus diesem Grund ist die bisherige Gebührenvorauskalkulation 2016/2017 (V16/998/KA) aufzuheben und eine neue Gebührenvorauskalkulation zu erstellen.
Die Gebühr für die Kleinkläranlagen erhöht sich entsprechend der neuen Gebührenvorauskalkulation von 52,01 € auf 104,91 €.
Die Gebühr für die abflusslosen Sammelgruben erhöht sich von 11,54 € auf 13,43 €.
Die Kleinkläranlagen wurden in den letzten Jahren nachgerüstet, da die Anlagen nicht dem Stand der Technik entsprachen. Im Zuge dieser Nachrüstung wurde von Regel- auf Bedarfsabfuhr umgestellt. Jede Kleinkläranlage wird nun in fünf Jahren mindestens einmal abgefahren.
Die Prognose der Abfuhrmenge für die Jahre 2016 und 2017 liegt bei ca. 200 m³ pro Jahr.
In den Jahren 2012 und 2013 wurden 850 m³ bzw. 895 m³ Fäkalschlamm abgefahren.
Die Abfuhrmenge hat sich erheblich verringert; die Ausgaben verringern sich jedoch nicht.
Dadurch erhöhen sich die Gebührensätze.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2016 (V16/998/KA) über die Festsetzung der Gebühr für die Kleinkläranlagen auf 145,50 € und für die abflusslose Sammelgruben auf 17,14 € wird aufgehoben.
Der Gebührenvorauskalkulation 2016/2017 für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung vom 24.11.2017 wird zugestimmt.
Die Gebühr beträgt entsprechend der Vorauskalkulation für die Kleinkläranlagen 104,91 € und für die abflusslosen Sammelgruben 13,43 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Gebührenvorauskalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung 2016/2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Gebührenvorauskalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung 2016/2017 (129 KB) |