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Vorlage - V17/227/KA  

Betreff: Gebührenvorauskalkulation 2016/2017 für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
11.12.2017 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Begründung:

 

Für die Gebührenvorauskalkulation 2016/2017 werden die Daten der Gebührennachkalkulation 2012/2013 herangezogen.

 

Die Unterlagen der Gebührennachkalkulation 2012/2013 und der Gebührenvorauskalkulation 2016/2017 wurden durch die Firma COMUNA geprüft.

Dabei wurde festgestellt, dass die Kosten für die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und die Kosten für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen bei der Gebührennachkalkulation 2012/2013 nicht zu berücksichtigen waren.

 

Aus diesem Grund ist die bisherige Gebührenvorauskalkulation 2016/2017 (V16/998/KA) aufzuheben und eine neue Gebührenvorauskalkulation zu erstellen.

 

Die Gebühr für die Kleinkläranlagen erhöht sich entsprechend der neuen Gebührenvorauskalkulation von 52,01 € auf 104,91 €.

 

Die Gebühr für die abflusslosen Sammelgruben erhöht sich von 11,54 € auf 13,43 €.

 

Die Kleinkläranlagen wurden in den letzten Jahren nachgerüstet, da die Anlagen nicht dem Stand der Technik entsprachen. Im Zuge dieser Nachrüstung wurde von Regel- auf Bedarfsabfuhr umgestellt. Jede Kleinkläranlage wird nun in fünf Jahren mindestens einmal abgefahren.

 

Die Prognose der Abfuhrmenge für die Jahre 2016 und 2017 liegt bei ca. 200 m³ pro Jahr.

In den Jahren 2012 und 2013 wurden 850 m³ bzw. 895 m³ Fäkalschlamm abgefahren.

Die Abfuhrmenge hat sich erheblich verringert; die Ausgaben verringern sich jedoch nicht.

Dadurch erhöhen sich die Gebührensätze. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2016 (V16/998/KA) über die Festsetzung der Gebühr für die Kleinkläranlagen auf 145,50 € und für die abflusslose Sammelgruben auf 17,14 € wird aufgehoben.

 

Der Gebührenvorauskalkulation 2016/2017 für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung vom 24.11.2017 wird zugestimmt.

Die Gebühr beträgt entsprechend der Vorauskalkulation für die Kleinkläranlagen 104,91 € und für die abflusslosen Sammelgruben 13,43 €.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Gebührenvorauskalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung 2016/2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebührenvorauskalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung 2016/2017 (129 KB)