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Vorlage - V17/230/KA  

Betreff: I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
11.12.2017 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Mit der I. Nachtragssatzung wird die Höhe der Benutzungsgebühren an das aktuelle Kalkulationsergebnis angepasst.

 

Das Ergebnis von Gebührennachkalkulation 2012/2013 und Gebührenvorschau 2016/2017 führte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2016 zu folgenden Benutzungsgebühren im 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2016/2017:

 

  • Die Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung bei Kleinkläranlagen (KKA) 145,50 Euro/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes.

 

  • Die Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben (SG) 17,14 Euro je m³ Abwasser.

 

Da sich die Benutzungsgebühren bei den KKA ggü. den bisherigen Kalkulationen etwa um das 3-fache erhöhten, wurde die Verwaltung in der Sitzung gebeten, eine Lösung für ein gerechteres System zu erarbeiten, um die starke Erhöhung abzufedern.

Dabei war insbesondere die Einführung von Grund- und Zusatzgebühren zu prüfen sowie die Umstellung auf einen 5-jährigen Kalkulationszeitraum.

 

Gemeinsam mit einem externen Dienstleister, der Fa. Comuna, wurden obige, bereits von der Gemeindevertretung beschlossenen Kalkulationen, einer Überprüfung unterzogen.

 

Diese führte im Ergebnis dazu, dass die in der Gebührenvorauskalkulation 2016/2017 ausgewiesenen Gebührensätze überhöht seien. Es sei in nicht zulässiger Weise eine Abwasserabgabe für Kleineinleiter sowie eine Kostenunterdeckung aus der Kalkulationsperiode 2012/2013 eingestellt worden. Ebenfalls überhöht waren die für 2016/2017 angesetzten Leistungseinheiten (Menge des abgefahrenen Grubeninhaltes).

 

Die beiden ursprünglichen Kalkulationen waren daher aufzuheben und durch neue, von der Fa. Comuna begleitete Kalkulationen, zu ersetzen.

 

  • Die Benutzungsgebühr bei KKA sinkt von bisher 145,50 €/m³ auf 104,91 €/m³.

 

  • Die Benutzungsgebühr bei SG sinkt von bisher 17,14 €/m³  auf 13,43 €/m³.

 

 

Mit dieser Nachtragssatzung werden die Benutzungsgebühren des Kalkulationszeitraumes 2016/2017 rückwirkend geändert, damit die Abrechnung der in 2017 abgefahrenen Hauskläranlagen und Sammelgruben erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von der Einführung von Grund- und Zusatzgebühren rät die Fa. Comuna ab.

Dies deshalb, da bei der Gemeinde Stockelsdorf nur äußerst geringe Kosten für die dezentrale Abwasserbeseitigung anfallen, welche –wenn überhaupt- über eine Grundgebühr refinanziert werden könnten. Darüber hinaus könnte diese Grundgebühr mangels Anschluss- und Benutzungszwang nur von denjenigen Grundstücken erhoben werden, welche auch eine Verbrauchsgebühr bezahlen müssen.

Denn nur diese Grundstücke nehmen die öffentliche Einrichtung „dezentrale Abwasserbeseitigung“ im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG in Anspruch.

 

 

Weiterhin war zu prüfen, ob der Kalkulationsrhythmus an den 5-jährigen Abfuhrintervall angepasst werden könnte.

Ein 5-jähriger Kalkulationszeitraum widerspricht der zurzeit geltenden Rechtslage. Gem. § 6 Abs. 2 Satz 8 KAG ist nur ein Kalkulationszeitraum bis zu 3 Jahren möglich.

Eine schriftliche Bestätigung liegt seitens der Fa. Comuna vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundsückskläranlagen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Satzungstext

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 02 HKA-SG I. NTS (57 KB)