Vorlage - V17/231/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Mit der II. Nachtragssatzung wird die Höhe der Benutzungsgebühren an das aktuelle Kalkulationsergebnis angepasst.
Das Ergebnis von Gebührennachkalkulation 2014/2015 und Gebührenvorschau 2018/2019 führt zu folgenden Benutzungsgebühren für 2018 und 2019:
- Die Benutzungsgebühr steigt für die Abwasserbeseitigung bei Kleinkläranlagen (KKA) von bisher 104,91 Euro/m³ auf 175,53 Euro/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes.
- Die Benutzungsgebühr steigt für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben (SG) von bisher 13,43 auf 30,41 Euro je m³ Abwasser.
Beide Kalkulationen wurden von dem externen Dienstleister, der Fa. Comuna, erstellt.
Von der Einführung von Grund- und Zusatzgebühren rät die Fa. Comuna ab.
Dies deshalb, da bei der Gemeinde Stockelsdorf nur äußerst geringe Kosten für die dezentrale Abwasserbeseitigung anfallen, welche –wenn überhaupt- über eine Grundgebühr refinanziert werden könnten. Darüber hinaus könnte diese Grundgebühr mangels Anschluss- und Benutzungszwang nur von denjenigen Grundstücken erhoben werden, welche auch eine Verbrauchsgebühr bezahlen müssen.
Denn nur diese Grundstücke nehmen die öffentliche Einrichtung „dezentrale Abwasserbeseitigung“ im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG in Anspruch.
Weiterhin war zu prüfen, ob der Kalkulationsrhythmus an den 5-jährigen Abfuhrintervall angepasst werden könnte.
Ein 5-jähriger Kalkulationszeitraum widerspricht der zurzeit geltenden Rechtslage. Gem. § 6 Abs. 2 Satz 8 KAG ist nur ein Kalkulationszeitraum bis zu 3 Jahren möglich.
Eine schriftliche Bestätigung liegt seitens der Fa. Comuna vor.
Beschlussvorschlag:
Die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundsückskläranlagen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Satzungstext
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 03 HKA-SG II. NTS (57 KB) |