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Vorlage - V17/231/KA  

Betreff: II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
11.12.2017 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Mit der II. Nachtragssatzung wird die Höhe der Benutzungsgebühren an das aktuelle Kalkulationsergebnis angepasst.

 

Das Ergebnis von Gebührennachkalkulation 2014/2015 und Gebührenvorschau 2018/2019 führt zu folgenden Benutzungsgebühren für 2018 und 2019:

 

  • Die Benutzungsgebühr steigt für die Abwasserbeseitigung bei Kleinkläranlagen (KKA) von bisher 104,91 Euro/m³ auf 175,53 Euro/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes.

 

  • Die Benutzungsgebühr steigt für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben (SG) von bisher 13,43 auf 30,41 Euro je m³ Abwasser.

 

Beide Kalkulationen wurden von dem externen Dienstleister, der Fa. Comuna, erstellt.

 

 

Von der Einführung von Grund- und Zusatzgebühren rät die Fa. Comuna ab.

Dies deshalb, da bei der Gemeinde Stockelsdorf nur äußerst geringe Kosten für die dezentrale Abwasserbeseitigung anfallen, welche –wenn überhaupt- über eine Grundgebühr refinanziert werden könnten. Darüber hinaus könnte diese Grundgebühr mangels Anschluss- und Benutzungszwang nur von denjenigen Grundstücken erhoben werden, welche auch eine Verbrauchsgebühr bezahlen müssen.

Denn nur diese Grundstücke nehmen die öffentliche Einrichtung „dezentrale Abwasserbeseitigung“ im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG in Anspruch.

 

 

Weiterhin war zu prüfen, ob der Kalkulationsrhythmus an den 5-jährigen Abfuhrintervall angepasst werden könnte.

Ein 5-jähriger Kalkulationszeitraum widerspricht der zurzeit geltenden Rechtslage. Gem. § 6 Abs. 2 Satz 8 KAG ist nur ein Kalkulationszeitraum bis zu 3 Jahren möglich.

Eine schriftliche Bestätigung liegt seitens der Fa. Comuna vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundsückskläranlagen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Satzungstext

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 03 HKA-SG II. NTS (57 KB)