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Vorlage - V17/232/KA  

Betreff: Antrag des Hauptausschusses in Sachen Straßenbaubeiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
11.12.2017 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Sollte seitens der Landesregierung das KAG dahin gehend geändert werden, dass es den Gemeinden freigestellt wird, Ausbaubeiträge zu erheben ist die Straßenausbausatzung aufzuheben. Die kompletten Kosten des Straßenausbaus übernimmt die Gemeinde.

 

Für den Ausbau (Straßenentwässerung) Kohlhorstredder, die Straße Am Wasserturm sowie noch nicht fertiggestellte Maßnahmen ist die neue Regelung anzuwenden.

Der Ausbau der Straßen Königsberger Ring und Wilhelm-Westphal –Straße ist jeweils um ein Jahr zu verschieben.

 

Nachdem die Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich neu geregelt hat, ist das Thema Straßenausbaubeiträge erneut dem Hauptausschuss vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Gesetzentwurf und Begründung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gesetzenwurf § 76 GO (111 KB)