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Vorlage - V18/249/KA  

Betreff: Antrag der CDU Fraktion vom 11.01.2018
6. Änderung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gjurkovska, Elena
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Vorberatung
29.01.2018 
31. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Nicht relevant

 

 

 

Begründung:

 

In der 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.12.2017 wurde folgendes beschlossen:

„Sollte seitens der Landesregierung das KAG dahin gehend geändert werden, dass es den Gemeinden freigestellt wird, Ausbaubeiträge zu erheben ist die Straßenbaubeitragssatzung aufzuheben. Die kompletten Kosten des Straßenausbaus übernimmt die Gemeinde Stockelsdorf.“

 

Am 14.12.2017 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das „Gesetz zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenbaubeiträge“ beschlossen. Danach wird in § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ein Satz angefügt, wonach eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht besteht.

 

Das Gesetz soll am 25.01.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht werden und am 26.01.2018 in Kraft treten.

 

Die CDU Fraktion beantragt mit dem beigefügten Antrag vom 11.01.2018, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2017 umzusetzen.

 

Eine komplette Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Stockelsdorf hätte möglicherweise Folgen für noch zu veranlagenden Straßenbaubeiträge und noch nicht bestandskräftigen Beitragsbescheide, bei denen die sachliche Beitragspflicht schon vor Inkrafttreten des „Gesetzes zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenbaubeiträge“ entstanden ist- siehe hierzu die den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende ausführliche Erläuterung von Herrn Prof. Dr. Marcus Arndt vom 23.01.2018.

 

Insofern wird der Beschluss der beigefügten Satzung empfohlen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) wird beschlossen.

Die Satzung ist als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

6. Änderung Straßenbaubeitragssatzung

Antrag der CDU Fraktion

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 6. Änderungssatzung StrBB für 29.01.2018 (46 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Antrag der CDU Fraktion (35 KB)