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Vorlage - V18/250/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18
- Satzungsbeschluss –
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
13.02.2018 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
05.03.2018 
32. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

 

 

Begründung:

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherung vom 14.11.2017 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 79 in der Zeit vom 07.12.2017 - 08.01.2018 durchgeführt.

Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung benachrichtigt worden.

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben zu keiner Änderung geführt, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.   

Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Priva-ten eingegangen sind.

Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.

Dieser Bebauungsplan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird.

 


Beschlussvorschlag:

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18 wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a) und Le-Portel-Ring 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),  als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 79 (Gebiet nordöstlich der Hermannstraße, zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße, Hausnummern 7c, d, e, 11, 11a und Le-Portel-Ring 18) durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der in Kraft getretene Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.stockelsdorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

- Abwägung Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB

- Abwägung Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

- Bebauungsplanentwurf mit Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung Anlage 1 A (274 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Abwägung Anlage 1 B (192 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Planzeichnung mit Text (2004 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Begründung (1471 KB)