Vorlage - V18/273/BA
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Begründung:
Bei der Prüfung der Bewerbungseingänge für das Baugebiet im Bebauungsplan Nr. 80 hat sich herausgestellt, dass sich einige der Bewerber für ein neues Grundstück bereits erfolgreich in einem vergangenen Vergabeverfahren um ein Grundstück beworben und dieses auch von der Gemeinde erworben haben. Zum Teil wurden die vertraglichen Verpflichtungen aus dem notariellen Kaufvertrag gegenüber der Gemeinde noch nicht vollständig erfüllt bzw. könnten nicht erfüllt werden, wenn sie ein weiteres Grundstück erwerben und dort neue Verpflichtungen eingehen würden.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien über die Vergabe der Einfamiliengrundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 80 der Gemeinde Stockelsdorf werden wie folgt ergänzt:
In Ziffer 1 der Richtlinien wird vor dem letzten Satz
„Personen, die im Rahmen einer anderen Vergabe ein Grundstück von der Gemeinde Stockelsdorf erworben haben, werden erst dann in einem neuen Vergabeverfahren berücksichtigt, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen aus der vorherigen Grundstücksvergabe vollständig erfüllt sind.“ eingefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Vergaberichtlinien (87 KB) |