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Vorlage - V18/291/HA  

Betreff: Vereidigung der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Anhörung
16.04.2018 
33. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

Begründung:

Frau Julia Samtleben ist am 11. März 2018 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Stockelsdorf zur Bürgermeisterin gewählt worden.

 

Der Gemeindewahlausschuss hat das Wahlergebnis in seiner Sitzung am 13.03.2018 bestätigt. Die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte am 16.03.2018, sodass die Einspruchsfrist am 15.04.2018 endet. Da aber die Wahrscheinlichkeit des Eingangs begründeter Wahleinsprüche mit Ergebnisrelevanz (unter dem Gesichtspunkt ihrer Erheblichkeit für den Ausgang der Wahl) nicht gegeben ist, bestehen keine Bedenken, die Ernennung vor dem förmlichen Abschluss der Wahlprüfung zu vollziehen.

 

Gemäß Hauptsatzung beträgt die am 01.06.2018 beginnende Wahlzeit sechs Jahre.

 

Die Ernennungsurkunde wird ihr von der Bürgermeisterin Frau Brigitte Rahlf-Behrmann ausgehändigt.

 

Frau Julia Samtleben ist vor ihrem Amtsantritt zu vereidigen (§ 58 GO). Die Vereidigung erfolgt in öffentlicher Sitzung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

 

Es ist als Diensteid der Beamteneid gemäß § 47 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes zu leisten:

„Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflichten treu und          gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

(der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden)

 

Der Bürgervorsteher spricht die Eidesformel vor, die Bürgermeisterin spricht sie nach und erhebt dabei die rechte Hand.