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Vorlage - V18/294/BA  

Betreff: Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- "Krumbecker Hof" für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes
-Aufstellungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
16.04.2018 
33. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Beteiligung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen erfolgt im Rahmen der Anhörung der Behörden.

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennut-zungsplanes -Neuaufstellung- „Krumbecker Hof“ für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Naturkinder-gartens zu schaffen.

 

Im Bereich des Krumbecker Hofes ist die Errichtung des Naturkindergartens (Bauernhof-Kindergarten) für 15 Kinder ab einem Alter von drei Jahren beabsichtigt. Der Betrieb des Kin-dergartens soll eng mit der Landwirtschaft verbunden sein. Der Schwerpunkt soll der Aufenthalt im Freien und die Beschäftigung mit der Natur und den Abläufen auf einem Bauernhof sein. Der Krumbecker Hof bietet für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Einrichtung die entspre-chenden Möglichkeiten. Sowohl die Nähe zur Natur, als auch zu den Tieren auf dem Hof und zum Ackerbau sollen den Kindern die Bedeutung von Landwirtschaft und Umwelt näherbringen.

 

Schutz vor widrigen Wetterverhältnissen sollen zwei zusammenhängende Schutzhütten mit einer Größe von insgesamt ca. 70 m² bieten.

 

Der Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- ist im an-liegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Der wirksame Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- weist die Fläche als „Fläche für die Land-wirtschaft aus“ aus (s. Anlage 3). Im Rahmen der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung in „Fläche für Gemeinbedarf“ mit Zweckbestimmung Naturkindergarten geändert werden.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf begrüßt und unterstützt das Projekt. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund des besonderen pädagogischen Konzeptes eine wertvolle Ergänzung des bestehenden Betreuungssystems und auch unter den Aspekten Trägervielfalt und Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu würdigen. Es werden 15 Kindergartenplätze für Kinder über 3 Jahren geschaffen. Der Abschluss eines Trägerschafts- und Finanzierungsvertrages mit dem Träger wird angestrebt.

 

In diesem Zusammenhang hat sich der Hauptausschuss dafür ausgesprochen, dass die Kosten der Bauleitplanung von der Gemeinde Stockelsdorf getragen werden..


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes wird die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung zum Zwecke der Änderung der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ beschlossen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Katasterplan mit Geltungsbereich

Anlage 2: Luftbild mit Geltungsbereich

Anlage 3: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1 (59 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2 (631 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3 (3826 KB)