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Vorlage - V18/297/HA  

Betreff: Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
16.04.2018 
33. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

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Begründung:

 

Die oberste Kommunalaufsicht hat am 15.03.2018 telefonischen Kontakt zur Bürgermeisterin aufgenommen und die unbesetzte Stelle der Gleichstellungsbeauftragten thematisiert. Über die derzeitige Beschlusslage  und die Anfrage der Verwaltung vom 30.05.2017 und mehrere Nachfragen, die letzte vom  06.03.2018 und die noch ausstehende Beantwortung des Ministerium wurde informiert.

Mit Schreiben vom  30.05.2017 an die Kommunalaufsicht hat die Gemeinde Stockelsdorf mitgeteilt, dass der Hauptausschuss mehrheitlich der Auffassung ist, dass eine ordnungsgemäße Bewätligung der Gleichstellungsaufgaben bei teilzeitiger Beschäftigung möglich ist und die Verwaltung beauftragt hat  mit dem zuständigen Ministerien  die Möglichkeit einer Beschäftigung  mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden abzuklären.  Es wurde um Bestätigung gebeten, gegebenenfalls nach Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelgenheiten als oberste Kommunalaufsichtsbehörde und eventuell auch mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, dass in der Gemeinde Stockelsdorf die Voraussetzungen für eine teilzeitige Beschäftigung der Gleichstellungsbeauftragten mit 19,5 Stunden gegeben sind.

Am 08.06.2017 teite die Kommunalaufsicht des Kreises mit, dass vom Ministerium derzeit ein Prüfraster für Gemeinden mit über 15.000 Einwohner und Einwohnerinnen erarbeitet wird.  Um eine Einheitlichkeit zu gewähren, wird eine Stellungnahme der Komunalaufsicht erst nach Vorliegen der Unterlagen erfolgen.

Sofort nach Beratung des SPD Antrages in der Gemeindevertretung am 05.03.2018 hat die Verwaltung das in der Anlage beigefügte Schreiben an die Kommunalaufsicht gerichtet.

Ebenso hat die Kommunalaufsicht des Kreises mit Schreiben vom 13.03.2018 um zeitnahe Klärung der Frage gebeten.

Die oberste Kommunalaufsicht äußerte sich in dem Telefonat, dass die Situation sich dahingehend verändert hat, dass voraussichtlich in absehbarer Zeit auf unsere Schreiben keine Antwort zu erwarten ist. Es wäre auch lediglich eine Beratung. Die Gemeinde muss in eigener Verantwortung die Stellenbesetzung vornehmen.

Es ist es schwer nachvollziehbar, dass die Verwaltung auf ihre Schreiben keine Antwort erhält. Aber laut oberster Kommunalaufsicht empfehle ich, die Stelle der Gleichstellungsbauftragten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden zu besetzen und die beigefügte Stellenausschreibung auf Grundlage des Stellenplanes vorzunehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Zum nächstmöglichen Termin ist eine Gleichstellungsbeauftragte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden einzustellen. Die auf der Grundlage des Stellenplanes beigefügte Stellenausschreibung ist vorzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

  1. Stellenausschreibung Gleichstellungsbeauftragte
  2. Schreiben vom 06.03.2018 an den Kreis Ostholstein

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellenausschreibung Gleichstellungsbeauftragte (53 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Schreiben vom 06.03.18 an den Kreis Ostholstein (110 KB)