Vorlage - V18/341/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Im Kontext mit dem Antrag des Behindertenbeauftragten auf Anpassung seiner Aufwands-entschädigungen hatte der Hauptausschuss am 18.09.2017 angeregt, in der ersten Sitzung des Hauptausschusses in der der neuen Legislaturperiode die Entschädigungsregelungen insgesamt zu überprüfen.
Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung des Hauptausschusses ebenfalls einen Antrag auf „Anpassung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern“ eingereicht. Dieser wird in der Vorlage als Anlage ergänzt.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierungen im Haushaltsjahr 2010 wurden mit Wirkung vom 01.01.2011 sämtliche Aufwandsentschädigungen um 10 % gekürzt. Die Hauptsatzung wurde mit der dritten Nachtragssatzung entsprechend angepasst. Auf der Grundlage der Hauptsatzung werden derzeit nachstehende Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige gewährt:
Funktion | Max.Entschädigung gem. EntschVO / Entschädigung bis 31.12.2010 | Aktuelle Entschädigung |
Bürgervorsteher/in mtl. | 517,00 Euro | 466,00 Euro |
Bürgermeister/in mtl. | 175,00 Euro | 157,00 Euro |
Erster Stellvertr. der Bürgermeisterin | 200,00 Euro | 180,00 Euro |
Zweiter Stellvertr. der Bürgermeisterin mtl. | 30,00 Euro | 27,00 Euro |
Dritter Stellvertr. der Bürgermeisterin mtl. | 15,00 Euro | 13,00 Euro |
Fraktionsvorsitzende mtl. | 155,00 Euro | 139,00 Euro |
Dorfvorsteher/innen mtl. | 65,00 Euro | 58,00 Euro |
Mitglieder der Dorfvorstände à Sitzung | 33,00 Euro | 30,00 Euro |
Hauptausschussvorsitzende/r mtl. | 186,00 Euro | 166,00 Euro |
Mitglieder des Hauptausschusses mtl. | 155,00 Euro | 139,00 Euro |
Gemeindevertreter/innen: mtl. Aufwandsentschädigung | 41,00 Euro | 36,00 Euro |
Gemeindevertreter/innen: Sitzungsgeld | 23,00 Euro | 20,00 Euro |
Wählbare Bürger/innen / beratendes Grundmandat: Sitzungsgeld | 33,00 Euro | 29,00 Euro |
Ausschussvorsitzende (ausgenommen Hauptausschussvorsitzende/r) bzw. stellv. Ausschussvorsitzende für jede von ihnen geleitete Sitzung | 33,00 Euro | 29,00 Euro |
Vorsitzende von Beiräten mtl. | 65,00 Euro | 58,00 Euro |
Mitglieder von Beiräten à Sitzung | 33,00 Euro | 29,00 Euro |
Zusätzlich erhalten der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter sowie die Ortswehrführer und deren Stellvertreter Aufwandsentschädigungen auf der Grundlage der Entschädigungsverordnung bzw. der Hauptsatzung.
Darüber hinaus werden die nachstehenden (nicht in der Hauptsatzung geregelten) Aufwandsentschädigungen gewährt:
Funktion | Entschädigung bis 31.12.2010 | Aktuelle Entschädigung |
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen | monatlich 65,00 Euro | monatlich 58,00 Euro |
Sprecher der Lottiner | jährlich 153,38 Euro | jährlich 75,00 Euro |
Betreuer/innen der Gemeindepartnerschaften | jährlich 150,00 Euro | jährlich 135,00 Euro |
Gemeindearchivar | monatlich 127,82 Euro | monatlich 115,00 Euro |
Geschäftsführer Gemeindewerke | monatlich 40,90 Euro | monatlich 36,00 Euro |
Mitglieder von Trägerausschüssen | à Sitzung 33,00 Euro | à Sitzung 29.00 Euro |
Es wird um Beratung gebeten, ob und ggf. in welcher Höhe eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen erfolgen soll.
Beschlussvorschlag:
Erfolgt in der Sitzung
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Antrag der SPD auf Anpassung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag der SPD zur Anpassung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern (65 KB) |