Vorlage - V18/441/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
entfällt
Begründung:
Um die Nutzung des Sitzungssaales und der Ausstellungsräume (Foyer) im Rathaus zu regeln, wurde im Jahre 2016 eine Benutzungsordnung erlassen.
Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass die Ausstellungsmöglichkeiten gerne genutzt werden. Daher soll die Beschränkung auf 2 Ausstellungen pro Jahr aufgehoben werden. Weiterhin ist darüber zu beraten, ob weiterhin nur Stockelsdorfer Künstler und Vereine ausstellen dürfen.
Im Ausnahmefall (max. 2 x pro Jahr) soll es für Stockelsdorfer Vereine möglich sein, ein Konzert im Sitzungssaal (ggfs. auch sonntags) abzuhalten. Darüber entscheiden Bürgervorsteher und Bürgermeisterin im Einvernehmen. Es liegt ein Antrag des Quartettvereins und der Liedertafel vor, am 31.03.18 ein gemeinsames Konzert im Sitzungssaal abzuhalten.
Die Änderungen sind in der beiliegenden Satzung in roter Schrift dargestellt. Ein Satz, der künftig entfallen soll, ist durchgestrichen.
Beschlussvorschlag:
Die anliegende Benutzungsordnung (1. Änderung) für den Sitzungssaal und die Ausstellungsräume im Rathaus wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Benutzungsordnung für den Sitzungssaal und die Ausstellungsräume im Rathaus – 1. Änderung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Benutzungsordnung Sitzungssaal Ausstellungen Neufassung (58 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage Benutzungsordnung Neufassung (25 KB) |