Vorlage - V18/457/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Aus der Anlage des Stiftungsvermögens sind im Kalenderjahr 2019 für die Stiftung voraussichtlich Zinszuflüsse in Höhe von 1.500 Euro zu erwarten.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für 2019 ist beigefügt.
Gemäß § 9 der Stiftungssatzung obliegt die Aufstellung des Haushaltsplanes dem Kuratorium. Die Haushaltsplanung bedarf der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wird gebeten, dem beiliegenden Haushaltsplan 2019 zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: Haushaltsplan 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Haushaltsplan 2019 (6 KB) |