Vorlage - V18/461/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Reform des Gemeindewirtschaftsrechts
Am 29.07.2016 ist das Gesetz zur Reform des Gemeindewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Danach ist in den Satzungen bzw. Gesellschaftsverträgen gemeindlicher Beteiligungen ein Weisungsrecht der Gemeindevertretung gegenüber den Vertretern der Gemeinde im Aufsichtsrat abzusichern. Es ist ferner sicherzustellen, dass die Bürgermeisterin berechtigt ist, an den Sitzungen der Gesellschaftersammlung teilzunehmen (sofern sie nicht ohnehin Mitglied der Gesellschafterversammlung ist). Es ist zudem vorzusehen, dass die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für jedes Mitglied dieser Personengruppen unter Namensnennung auf der Internetseite des Finanzministeriums und im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht werden. Es besteht darüber hinaus eine Hinwirkungspflicht der Gemeinde auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Gesellschaften mit gemeindlicher Beteiligung. Die Maßnahmen sollen darauf ausgerichtet sein, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, Nachteile zu kompensieren, die vor allem Frauen als Folge der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung erfahren, Entgeltgleichheit zwischen beiden Geschlechtern zu erreichen und eine paritätische Gremienbesetzung zu erzielen. Alle vier Jahre sind der Kommunalaufsicht die konkreten Maßnahmen zu berichten. Bei bestehenden Gesellschaften sind die Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen bis zum 31.12.2020 anzupassen.
Geschäftslage der gemeindlichen Beteiligungen
Gemäß § 45 b GO in Verbindung mit § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung nimmt der Hauptausschuss die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Beteiligung wahr. Danach berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Hauptausschuss einmal jährlich über die Geschäftslage der gemeindlichen Beteiligungen. Dieser Bericht soll zeitnah neben den zusammengefassten Geschäftsergebnissen, die aktuellen Beschlüsse der Selbstverwaltung zu den Beteiligungen, insbesondere im Hinblick auf deren Umsetzung enthalten.
Nachstehend folgen die Berichte über die Geschäftslage der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH und die Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH:
1) Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH
Der Gasvertrieb der Gesellschaft war in 2017 im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig und bewegte sich etwas unter dem Niveau der vergangenen Jahre. Sowohl die Gasabgabe an eigene Vertriebskunden (- 2,6 %) als auch an Haushaltskunden (- 4,6 %) lag etwas unter den Werten des Vorjahres, wohingegen sich der Absatz bei den Sondervertragskunden leicht erhöhte (+1,5 %).
Bei den allgemeinen Preisen für Erdgas konnte der Abgabepreis an die tariflichen Endkunden aufgrund der Vorteile aus der strukturierten Beschaffung beim Erdgaseinkauf und der derzeit günstigen Weltmarktpreise zum 01.01.2017 um 0,4 ct/kWh gesenkt werden.
Insgesamt wurde 2017 in der Gasversorgung ein Betriebsergebnis von 1.234 T€ (Vorjahr: 1.667 T€) erzielt.
Die Umsätze aus der Wasserversorgung verminderten sich 2017 bei einer leicht reduzierten Abgabemenge von T€ 1.594 auf T€ 1.544. Das Kalenderjahr 2017 wurde mit einem Betriebsergebnis von -388 T€ (Vorjahr: 71 T€) abgeschlossen.
Der 2013 gestartete Stromvertrieb entwickelte sich positiv, wobei zum Jahresende 2017 insgesamt 1.867 Kunden (Vorjahr: 1.754) mit einer Gesamtmenge von 5.029.285 kWh (Vorjahr: 4.688.088 kWh) beliefert wurden. Zum 01.03.2017 erfolgte eine moderate Erhöhung des Gesamtstrompreises um 1,86 ct/kWh, die insbesondere durch höhere Netzentgelte und eine höhere EEG-Umlage notwendig wurde. Der Grundpreis hingegen wurde von EUR 112,79 auf EUR 107,91 € herabgesetzt. Zum 01.01.2018 konnte der Gesamtstrompreis wieder leicht um 0,66 ct/kWh reduziert werden. Das Kalenderjahr 2017 wurde mit einem Betriebsergebnis von -1 T€ (Vorjahr: - 9 T€) abgeschlossen.
Der 2015 hinzugekommene Bereich Fernwärmeversorgung mit dem im Gebäude der Erich Kästner-Grundschule errichteten Blockheizkraftwerk versorgt neben der Schule und dem Kindergarten „HIMMELBLAU“ 52 Privatkunden im B-Plan 66 (Bohnrader Weg). Dabei wurden 826,330 MWh (2016: 769,192 MWh) Fernwärme geliefert. Es wurde ein Betriebsergebnis von TEUR -19 (Vorjahr: -45 TEUR) erzielt.
Der Gewinn nach Steuern beträgt für das Wirtschaftsjahr 2017 insgesamt 571.276,50 Euro (Vorjahr: 1.500.880,12 Euro). An Konzessionsabgaben wurden insgesamt abgeführt: 306 T€ (Vorjahr: 314 T€).
Jahresabschluss 2017 (Jahresabschluss 2016)
Bilanzsumme 12.035.694,85 12.854.887,12
Summe der Erträge 8.497.844,25 9.352.865,67 Summe der Aufwendungen 7.926.567,75 7.851.985,55
Jahresüberschuss 571.276,50 1.500.880,12
Der Jahresabschluss 2017 ist von der Wirtschaftsrat GmbH, Pinneberg geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, die Prüfungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Ergänzende Feststellungen des Fachdienstes Rechnungsprüfung und Gemeindeprüfung des Kreises Ostholstein wurden nicht getroffen.
Verwendung des Jahresüberschusses:
Im Haushalt 2017 sind unter dem Produktkonto 612010.4651000 Gewinnanteile aus verbun-denen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 250.000 Euro eingeplant. Der Aufsichtsrat der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH hat am 26.09.2018 eine Gewinnabführung von 240.000 Euro (brutto) vorgeschlagen, sodass nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages lediglich 202.020 Euro der Gesellschafterin zufließen würden. Aufgrund der hohen Eigenkapitalausstattung des Betriebes wäre eine höhere Ausschüttung vertretbar. Formal muss die Gemeindevertretung den Jahresabschluss feststellen und die Gewinnverwendung beschließen.
Bewertung des Jahresabschlusses:
Gemäß vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten vorgeschlagenem Bewertungsanalyseverfahrens bestehen Gefahren für die Leistungsfähigkeit der Kommunen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Unternehmungen insbesondere aus einer mangelhaften Eigenkapitalausstattung ihrer Unternehmen und / oder aus etwaigen Schwierigkeiten, Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Danach sollte
- die Eigenkapitalquote 30 % nicht unterschreiten und
- der Schuldendeckungsgrad bei mindestens 15 % liegen.
Der Anteil des Eigenkapitals an der um die Ertragszuschüsse gekürzten Bilanzsumme beträgt zum Abschlussstichtag bei Berücksichtigung der Gewinnabführung 70,9 % (Vorjahr: 62,6 %). Der Schuldendeckungsgrad der GWS liegt 48,67 % (Vorjahr: 77,7 %).
Die Eigenkapitalrentabilität der Gesellschaft beläuft sich in 2017 auf 10,6 % vor Steuern (Vorjahr: 21,6 %).
Der Anlagendeckungsgrad der Gesellschaft als Versorgungsunternehmen beträgt 70,3 % (Vorjahr: 82,0 %); er ist damit aufgrund von Sondereffekten wieder auf das Niveau der Vorjahre abgesunken. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich im Berichtszeitraum von T€ 9.039 auf T€ 9.873.
Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
2) Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH
Insgesamt betreut die 2006 gegründete Gesellschaft nunmehr über 40 Wärmeanlagen in gemeindeeigenen Gebäuden in eigener Regie.
Jahresabschluss 2017 (Jahresabschluss 2016)
Bilanzsumme573.199,44600.024,11 Summe der Erträge 247.770,87 267.390,98 Summe der Aufwendungen 247.770,87 267.390,98 Jahresüberschuss/-verlust 0,00 0,00
Der Jahresabschluss 2017 ist von der Wirtschaftsrat GmbH, Pinneberg, geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, die Prüfungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Ergänzende Feststellungen des Fachdienstes Rechnungsprüfung und Gemeindeprüfung des Kreises Ostholstein wurden nicht getroffen.
Der Umsatz ist im Geschäftsjahr 2017 um 24 T€ auf 243 T€ (Vorjahr: 267 T€) gesunken. Dieses beruht u.a. auf leicht geringeren Erlösen aus dem Wärmeverkauf infolge der ungewöhnlich warmen Witterung im Winterhalbjahr.
Die Eigenkapitalquote steigt infolge des Rückgangs der Bilanzsumme zum Bilanzstichtag auf 4,36 % (Vorjahr: 4,17 %).
Für 2017 weist der Erfolgsplan ein positives Jahresergebnis aus (6,3 T€).
Verwendung des Jahresüberschusses/-verlustes:
Der Jahresfehlbetrag von -4.236,46 € (2016: Jahresgewinn 598,00 Euro) wurde gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch die Muttergesellschaft Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ausgeglichen und ist in der Gewinn- und Verlustrechnung / Erfolgsübersicht der GWS als Aufwendung aus Verlustübernahme aufgeführt.
Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Jahresabschlüsse 2017 der GWS und der GkD sowie die Quartalsberichte 2017 der GWS können zur weiteren Information bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht über die Geschäftslage der gemeindlichen Beteiligungen wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: