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Vorlage - V18/464/HA  

Betreff: Gewährung eines Zuschusses für die Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
12.11.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

Begründung:

Das 1761 errichtete Herrenhaus Stockelsdorf wurde in den Jahren 2000 bis 2003 mit einem Aufwand von rund 1,5 Mio. Euro von der Stiftung Herrenhaus generalsaniert. Dabei wurde in dem denkmalgeschützten Gebäude eine Restaurantküche eingerichtet, um einen gastronomischen Betrieb zu ermöglichen. Die Mieteinnahmen aus der Gastronomie sind auch die Haupteinnahmequelle der Stiftung.

 

Wie bereits vorgetragen wurde, ist die Lüftungsanlage nur noch sehr eingeschränkt funktionsfähig. Eine Instandsetzung ist nicht möglich, sodass eine Erneuerung notwendig ist.

 

Im Zuge der Voruntersuchungen wurde zudem festgestellt, dass eine komplette Neuinstallation der Elektroanlage im Bereich der Küche erforderlich ist und auch der Brandschutz anzupassen ist.

 

Es entstehen gemäß Kostenschätzung aus 2017 voraussichtlich Ausgaben (brutto) in nachstehender Höhe:

 

-          135.200 Euro Baukonstruktion Hochbau

-          217.800 Euro Lüftungsanlage, Elektroanlage

-            69.100 Euro Erneuerung Küchenausstattung

-          126.600 Euro Honorar Fachplanung

      548.700 Euro Gesamtsumme.

 

Aufgrund der angespannten Baukonjunktur und der weiteren Verzögerung sollten im Budgetrahmen Kostensteigerungen in einer Größenordnung von 10 % berücksichtigt werden, sodass nunmehr von einer Gesamtsumme von rund

 

600.000 Euro

 

auszugehen ist (s. beiliegenden Vermerk des Bauamtes vom 04.09.2018).

 

Der Stiftung ist es lediglich möglich, einen Betrag von 200.000 Euro durch Darlehensaufnahme zu finanzieren.

 

Das Bauvorhaben sollte ursprünglich im I. Halbjahr 2018 realisiert werden. Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 27.06.2017 beschlossen, dass Projekt der Stiftung mit 350.000 Euro zu bezuschussen. Entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2018 eingeplant.

 

Nach Abstimmung mit dem Pächter bzw. wegen des zum 31.12.2019 anstehenden Pächterwechsels wurde die Maßnahme auf das erste Halbjahr 2020 verschoben, sodass erneut Mittel einzuwerben sind.

 

Um bereits im zweiten Halbjahr 2019 mit den Ausschreibungen beginnen zu können, müsste der Zuschuss schon im Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt werden, da Verpflichtungsermächtigungen keine Ansprüche zu Gunsten der Stiftung begründen.

 

Bei der Entscheidungsfindung ist auch zu berücksichtigen, dass das historische Gebäude von 1950 bis 2001 im Eigentum der Gemeinde stand. Es diente der Gemeinde als

-          ländliche Realschule (Aufbauzug)

-          Gemeindebücherei

-          Lübbersschule (Sonderschule) bis 1988

-          ab 1989 bis 2000 als Gemeinschaftsunterkunft für Spätaussiedler und Asylbewerber.

Durch die intensive Nutzung wurde die Bausubstanz derart in Mitleidenschaft gezogen, dass eine Sanierung alleine durch die Gemeinde Stockelsdorf nicht mehr zu bewältigen war.

 

Es wurde daher gemeinsam mit der Sparkasse Holstein im Jahr 2000 die Stiftung Herrenhaus gegründet, die es der Sparkasse ermöglichte, sich an der umfangreichen Instandsetzung finanziell zu beteiligen.

 

Daraus ergibt sich insgesamt zumindest eine formals Verpflichtung ger Gemeinde, die Leistungsfähigkeit der Stiftung zu erhalten.

 

Ich bitte daher, der Stiftung Herrenhaus für dieses Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von 400.000 Euro zu gewähren. Möglicherweise ist der Betrag aufgrund der Beihilfevorschriften der EU aufzuteilen. Sofern die EU-Vorschriften zur Anwendung kommen, müssten in den Haushaltsjahren 2019 und 2022 jeweils 200.000 Euro bereitgestellt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss und die Gemeindevertretung werden gebeten, im Haushalt 2019 insgesamt 400.000 Euro für die Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf bereitzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Vermerk des Bauamtes vom 04.09.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kuechenmodernisierung Sachstand 9-2018.pdf (194 KB)