Vorlage - V18/466/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz.
Begründung:
Das Land Schleswig-Holstein stellt zurzeit die Neuaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie auf. In dem im Dezember 2016 vorgelegten 1. Entwurf waren auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf vier neue Gebiete zusätzlich zu dem bestehenden Windpark bei Obernwohlde vorgesehen (s. Anlage 1). Die Gemeinde Stockelsdorf hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme mit dem Inhalt abgegeben, dass weitere Windkraftgebiete zusätzlich zum be-stehenden Windpark nicht für verträglich gehalten werden.
Ende August 2018 wurde der zweite Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der Regionalpläne durch die Landesregierung beschlossen. Das Beteiligungsverfahren hierzu hat am 04.09.2018 begonnen und endet am 03.01.2019. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird vom Land entschieden, ob es noch ein drittes Anhörungsverfahren geben wird. Auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf sind im jetzigen Entwurf nur noch zwei der bisherigen vier neuen Gebiete enthalten. Beide wurden gegenüber dem ersten Entwurf verkleinert (s. Anlage 2). Es handelt sich nunmehr um Vorranggebiete, in denen auf Regionalplanebene der Vorrang der Windenergienutzung bestimmt wird.
Die Verwaltung hat durch das Büro Prokom eine Stellungnahme erarbeiten lassen (Anlage 3A). Desweiteren wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Arndt um eine rechtliche Bewertung des Planentwurfes gebeten (Anlage 3B) Diese Ausarbeitungen sind Bestandteil der anliegenden Stellungnahme (Anlage 3).
Die Verwaltung empfiehlt, diese zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Stellungnahme über den Kreis Ostholstein an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, sowie direkt an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, zu übermitteln.
Beschlussvorschlag:
1.Die anliegende Stellungnahme (Anlage 3 inklusive der Anlagen 3A und 3B) wird beschlossen.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die anliegende Stellungnahme über den Kreis Ostholstein an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, sowie direkt an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, zu übermitteln.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlage 1 – 1. Entwurf des Regionalplanes vom Dezember 2016
Anlage 2 – 2. Entwurf des Regionalplanes vom August 2018
Anlage 3 – Stellungnahme Gemeinde Stockelsdorf
Anlage 3A – Ausarbeitung des Büros Prokom
Anlage 3B – Rechtliche Bewertung durch Herrn RA Dr. Arndt
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 Entwurf Regionalplan 2016 (1008 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2 Entwurf Regionalplan 2018 (807 KB) | |||
3 | öffentlich | Anlage 3StellungnahmeEntwurfRegionalplan2018 (146 KB) | |||
4 | öffentlich | Anlage 3A Stellungnahme_Stockelsdorf_2._Entwurf_RP_2018-10-23 (1747 KB) | |||
5 | öffentlich | Anlage 3A Stellungnahme Windenergie Stockelsdorf_Plan 1_2018-10-22 (10678 KB) | |||
6 | öffentlich | Anlage 3A Stellungnahme Windenergie Stockelsdorf_Plan 2_2018-10-22 (7111 KB) | |||
7 | öffentlich | Anlage 3 b Rechtl. Bewertung (970 KB) | |||
8 | öffentlich | 34_02_Erlass Befangenheit Windkraft 2017 (2644 KB) |