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Vorlage - V18/467/HA  

Betreff: Förderung der Kindertagespflege in der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
19.11.2018 
03. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

 

Begründung:

Seit dem 12.08.2013 betreuen die beiden Tagespflegepersonen („Tagesmütter“) Frau Birgit Kraft und Frau Heidi Schubert in eigens für diesen Zweck angemieteten Räumen in der Segeberger Str. 41 insgesamt 10 Kinder und drei Jahren.

 

Dieses  Angebot hat sich inzwischen erfolgreich etabliert und bildet eine wichtige Ergänzung der Betreuungsstruktur in unserem Gemeinwesen. Viele Eltern wünschen sich für ihre Kinder gerade diese Betreuungsform wegen des familienähnlichen Charakters und weil Tagesmütter flexibel agieren können.

 

Möglich war dies nur, weil der JSSSK am 12.05.2013 und am 09.11.2015 beschlossen hatte, Tagespflegepersonen, die für ihre Tätigkeit Räume angemietet haben, die ausschließlich für die Tagespflege genutzt werden, einen monatlichen Zuschuss von bis zu 350,00 Euro zu gewähren.

 

Das Förderprogramm ist befristet bis zum 31.07.2019 und beschränkt auf vier Tagesmütter.

 

Frau Kraft und Frau Schubert haben mitgeteilt, dass sie das Betreuungsangebot gerne auch nach Ablauf des Kindergartenjahres 2018/2019 weiterführen wollen und beantragen eine Weiterbewilligung des Zuschusses.

 

Hierbei ist anzumerken, dass es einige Tagesmütter als ungerecht empfinden, dass sie nur dann einen Mietzuschuss von der Gemeinde erhalten, wenn die Räume ausschließlich für Zwecke der Tagespflege angemietet worden sind und nicht für Räume in der eigenen Wohnung, die mit finanziellem Aufwand für die Kinderbetreuung hergerichtet bzw. umgebaut worden sind. 

 

Ein weiteres Problem ist, dass Tagesmütter von der Hansestadt Lübeck finanziell besser gestellt werden, sodass es insbesondere für Tagesmütter im Südkreis attraktiv ist, Lübecker Kinder zu betreuen.

 

So erhalten die Tagesmütter in der Hansestadt Lübeck seit 01.08.2018 einschließlich der Sachkostenpauschale in der Kernzeit von 07.30 bis 17.30 Uhr je Betreuungsstunde und Kind 4,78 Euro, im Kreis Ostholstein hingegen 3,90 Euro (zuzüglich einer Fixkostenpauschale  von 20,00 Euro monatlich pro Kind).

 

Zudem haben Tagesmütter in Lübeck einen Anspruch auf Weiterzahlung der Geldleistung für bis zu fünf Wochen betreuungsfreie Zeit pro Jahr. Ferner wird in Lübeck bei Fehlzeiten der Tagesmutter wegen Krankheit für zwei volle Betreuungswochen weitergezahlt. In Ostholstein werden Geldleistungen für Ausfallzeiten wegen Urlaub, Krankheit oder sonstiger Abwesenheitsgründe nicht gewährt.

 

Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen werden folgende Modelle vorgeschlagen:

 

Variante 1

-          Tagespflegepersonen, die für ihre Tätigkeit Räume angemietet haben, die ausschließlich für die Kinderbetreuung genutzt werden, erhalten einen Mietzuschuss von bis zu 350,00 Euro monatlich

-          Ferner erhalten die Tagespflegepersonen auf Antrag je Kind und Betreuungsstunde 1,00 Euro.

 

Variante 2

-          Tagespflegepersonen erhalten auf Antrag je Kind und Betreuungsstunde 1,00 Euro

-          Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrer Wohnung betreuen und die Räume mit finanziellem Aufwand hergerichtet oder umgebaut haben, erhalten auf Antrag je Kind und Betreuungsstunde 1,20 Euro, sofern der Aufwand nachgewiesen wird und über 5.000 Euro liegt

-          Tagespflegepersonen, die Räume angemietet haben, die ausschließlich für die Kinderbetreuung genutzt werden, erhalten auf Antrag je Kind und Betreuungsstunde 1,50 Euro.

 

Aktuell sind sechs Tagesmütter in der Gemeinde Stockelsdorf tätig, die insgesamt 33 Kinder     betreuen. Die Förderung von 1,00 Euro je Kind und Betreuungsstunde würde bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von wöchentlich 30 Stunden jährlich ca. 50.000 Euro betragen. Hinzu kämen für die Zahlungen der Mietzuschüsse bis zu 15.000 Euro.

 

Grundsätzlich sind gemäß § 23 SGB VIII die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (= Jugendämter) für die finanzielle Förderung der Kindertagespflege bzw. die Höhe der laufenden Geldleistung zuständig. Die freiwillige zusätzliche Unterstützung der Tagesmütter durch die Gemeinde Stockelsdorf sollte daher im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auch nur solange gewährt werden, solange durch den Kreis Ostholstein keine signifikante Verbesserung der finanziellen Förderung erfolgt.

 


Beschlussvorschlag:

Erfolgt in der Sitzung

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: