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Vorlage - V18/472/BA  

Betreff: Personalkonzept für das Bauamt und den Bauhof
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rodewald, Dieter
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
12.11.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Gemeinde Stockelsdorf hat in den vergangenen Jahren erheblich in ihre bauliche Infrastruktur investiert.

 

Unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Entwicklung rückläufig sein wird.

 

Im Gegenteil - für die nächsten Jahre ist bereits eine große Anzahl von weiteren Projekten geplant, die insbesondere den Baubereich betreffen (z. B.  Schulergänzungsbauten / Kindergärten / Planung und Erschließung von neuen Baugebieten / Bauvorhaben für die Feuerwehr / Grünflächengestaltung / Bau von Rad- und Wanderwegen / Straßensanierungen).

Das ständig anwachsende Infrastrukturvermögen der Gemeinde Stockelsdorf muss selbstverständlich auch baulich unterhalten werden.

 

Zusammenfassend kann insoweit festgestellt werden, dass der zu erwartende Aufgabenumfang für das Bauamt mit dem derzeitigen Personalbestand nicht mehr bewältigt werden kann.

Eine Beauftragung externer Firmen ist nur bedingt möglich und häufig mit deutlich höheren Kosten verbunden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Stellenplan für das Jahr 2019 die folgenden zusätzlichen Stellen zu berücksichtigen:

 

a)      Stelle für einen/ eine Bauingenieur / -in

Aufgabengebiet:

 

  • Tiefbau

Kontrolle von nicht durch die Gemeinde beauftragte Baumaßnahmen an Straßen

 

Im Gemeindegebiet werden durchschnittlich jährlich über 200 Aufgrabungen durchgeführt, die von Telekommunikationsunternehmen, Baufirmen oder auch von Privatleuten beauftragt werden. Zum Teil wird die Gemeinde hierüber nicht rechtzeitig oder aber nur unzureichend informiert. 

 

Nicht zuletzt auf der Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) stellen die Straßen, Wege und Plätze ein bedeutendes öffentliches Vermögen dar.

 

Deren Substanzerhaltung wird dadurch zu einem wichtigen Thema für die Kommunen.

Der Alterungsprozess dieser Flächen kann durch Straßenaufbrüche, die zur Verlegung, Reparatur, Ergänzung und Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgen, beschleunigt werden. Die Aufbrüche - häufig als Flickstellen erkennbar - bilden eine wesentliche Schwachstelle. Sie zerstören in der Regel die Homogenität des Aufbaus und stellen damit Angriffsflächen für Folgeschäden dar.

 

Bei technisch unzureichender Oberflächenwiederherstellung wird das Infrastrukturvermögen  nachhaltig im Wert gemindert. Einhergehend ergibt sich häufig zusätzlich eine Reduzierung der verbleibenden Restnutzungsdauer / des Abschreibungszeitraumes für die betroffenen  Abschnitte.

 

Deshalb ist eine fachmännische Wiederherstellung der Aufgrabungsbereiche unerlässlich.

Hierzu müssen die einzelnen Arbeitsschritte der ausführenden Firmen begleitet, kontrolliert und abgenommen werden.

 

Mit dem vorhandenen Personal kann der in diesem Zusammenhang entstehende Arbeitsaufwand nicht bewältigt werden.

 

Die entsprechenden Aufgaben sollen der neuen Stelle zugeordnet werden.

 

  • Hochbau

baulicher Unterhalt von Bestandsgebäuden / Wahrnehmung von Betreiberpflichten

 

Einhergehend mit der Zunahme des Gebäudebestandes ist konsequenterweise für die Gemeinde Stockelsdorf auch der Umfang an Unterhaltungs- / Betreiberpflichten gestiegen.

Ergänzend ist bei der Herstellung und Unterhaltung von Gebäuden eine stetige Zunahme des rechtlichen Anforderungsprofils zu verzeichnen.

Hinzu kommt, dass die Gemeinde Stockelsdorf bestrebt ist, die Energiebilanz der kommunalen Liegenschaften auf Basis ihres Klimaschutzkonzeptes weiter zu optimieren.

Im Fachbereich Hochbau sind zwei Architekten beschäftigt, die zeitlich durch laufende und  anstehende Neubau- und Sanierungsvorhaben der Gemeinde Stockelsdorf gebunden werden.

Durch die vorgeschlagene Neueinstellung eines weiteren Mitarbeiters / einer weiteren Mitarbeiterin könnte der Fachbereich Hochbau in den genannten Bereichen deutlich entlastet werden.

 

 

b)     Stelle für einen / eine Klärwärter / -in

Seit 1990 ist der Anlagenbestand im Schmutz-, Regen- und Mischwasserbereich stetig gewachsen. So sind in dieser Zeit ca. 50 km Kanalnetz, 21 Regenrückhaltebecken, 5 Klärteiche, 13 Schmutzwasserpumpwerke und 5 Regenwasserpumpwerke entstanden.

 

Zusätzlich fallen im Rahmen der dezentralen Abwasserkonzepte im Bereich der Dörfer neue Aufgaben an.

 

Die Kontrolle und Überwachung vor Ort wird seit 1990 von 2 Klärwärtern durchgeführt. Zwischenzeitlich ist ein Klärwärter schwerbehindert und kann die erforderlichen Tätigkeiten nur noch eingeschränkt durchführen. Zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebes ist es, auch aus haftungsrechtlicher Sicht, erforderlich, einen weiteren Klärwärter einzustellen.

 

Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der Kostenrechnung über den Gebührenhaushalt (Entwässerungsgebühren) refinanziert.

 

 

c)      Stelle für einen / eine Gemeindearbeiter / -in

Der gemeindliche Bauhof wird als kommunaler Regiebetrieb geführt.

 

Der Bauhof wurde im Jahre 2003 durch ein externes Unternehmen untersucht.

Der Gutachter hat unter der Prämisse, dass ein wesentlicher Teil der Aufgaben auch an externe Unternehmen vergeben wird, zum damaligen Zeitpunkt einen Personalbedarf von 19 Mitarbeitern festgestellt.

 

Aktuell wird diese Mitarbeiteranzahl erreicht. Dabei handelt es sich um 17 männliche  und  2 weibliche Mitarbeiter / -innen.

 

Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass ein Mitarbeiter ausschließlich im Bereich Migrantenunterbringung eingesetzt wird und dem Bauhof insoweit nicht zur Verfügung steht.

Umfang und Anzahl der vom Bauhof zu bewirtschaftenden Flächen und wahrzunehmenden Aufgaben sind seit der letzten Beurteilung im Jahre 2003 erheblich gestiegen.

Im Rahmen der Ausweisung von zusätzlichen Baugebieten sind verstärkt öffentliche Grünflächen geschaffen worden. Allein im Quartier Dorfstraße sind aktuell 13,5 ha durch den Bauhof zu unterhalten. Bei neugestalteten Frei- und Naherholungsflächen - wie Kirchenvorplatz und Herrengartenpark - ist das Anforderungsprofil an die Qualität der Grünflächenpflege deutlich gestiegen.

 

Der Bauhof hat zwischenzeitlich auch Aufgaben der Streckenkontrolle im Rahmen der Unterhaltung der Gemeindestraßen übernommen.

 

Insoweit empfiehlt die Verwaltung, eine neue Stelle für den Bauhof zu schaffen, die voraussichtlich vorrangig dem Bereich der Grünflächenpflege zugeordnet werden wird.

 

 

 

 

Unabhängig davon sollte in 2019 ein aktualisiertes Bauhofsgutachten in Auftrag gegeben werden, mit dem die personelle Ausstattung,  aber auch weitere Optimierungsmöglichkeiten für den Bauhof beurteilt wird.

 

 

 

In Anbetracht der starken Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in der Baubranche ist besonders das Bauamt von einer starken Fluktuation betroffen gewesen. Insoweit sollte ergänzend eine sachgerechte und aktualisierte Stellenbewertung beauftragt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

1) Im Stellenplan für das Jahr 2019 sind für den Fachbereich Bau folgende neue Stellen zu berücksichtigen:

a)Bauingenieur/in

b)Klärwärter/in

c)Gemeindearbeiter/in

 

2) Für den Bereich des Bauhofes ist ein neues Gutachten zu beauftragen

 

3) Die Planstellen des Bauamtes sind neu zu bewerten, soweit die letzte Bewertung länger als ein Jahr zurückliegt.


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: