Vorlage - V18/473/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Begründung:
1. Einnahmen
In 2019 wird voraussichtlich der Verkaufserlös aus der abschließenden Vermarktung der Grundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 80 kassenwirksam. Es ist mit Einnahmen in Höhe von EUR 740.817,- zu rechnen.
2. Ausgaben
Die Erfahrungen aus 2018 haben gezeigt, dass für die laufenden Ausgaben für Vermessung, Bodengutachten, Gebühren, etc. im Zusammenhang mit Grundstücksankäufen sowie für den Ankauf von kleineren Gemeinbedarfsflächen und/oder Grünflächen bereits eine Summe von ca. 180.000 € vorgehalten werden sollte. Zudem sollten für kleinere potentielle Bauflächen Haushaltsmittel vorgesehen werden. Hierfür wären 320.000 € anzusetzen. Eine Gesamtsumme von 500.000 € ist angemessen, um zeitnah tätig werden zu können.
Soweit größere Areale im Rahmen der Bodenvorratspolitik angekauft werden sollen, sind hierzu im Rahmen eines Nachtragshaushaltes gesonderte Ansätze zu bilden.
Beschlussvorschlag:
Folgende Beträge sind kalkulatorisch bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 zu
berücksichtigen:
- Einnahmen
Für das Jahr 2019 ist mit Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von EUR
740.817,- zu planen.
- Ausgaben
Für das Jahr 2019 sind Mittel in Höhe von EUR 500.000,- für Grundstückskäufe und
Nebenkosten einzustellen.
Die konkreten Beträge sind nach doppischen Gesichtspunkten zu berechnen und als Ertrag und Aufwand in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: Keine