Vorlage - V18/474/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Die bisherige Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungs-steuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer) wurde im Jahr 2006 beschlossen und trat zum 01.01.1997 in Kraft. Gemäß Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein (KAG) verlieren Abgabensatzungen zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die beiliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer) zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: Satzungstext
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Satzungstext (98 KB) |