Vorlage - V18/477/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
entfällt/ ohne Relevanz
Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf hat aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung vom 12.12.2016 basierend auf § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, Satzungen für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der 11 Ortswehren und der Gemeindefeuerwehr erlassen.
Gemäß § 4 soll der Einnahme- und Ausgabeplan den voraussichtlichen Bestand der Rücklage zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres enthalten sowie alle im Haushaltsjahr (=Kalenderjahr) zur Erfüllung der Aufgabe der Kameradschaftskasse voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Die Gemeindevertretung hat, entsprechend der og. Satzungen, dem Einnahme- und Ausgabeplan jeder Ortswehr und der Gemeindefeuerwehr grundsätzlich zuzustimmen. Eine Ablehnung wäre gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Ortswehr bzw. der Gemeindefeuerwehr zu begründen.
Beschlussvorschlag:
Den Einnahme- und Ausgabeplänen der 11 Ortswehren und der Gemeindefeuerwehr für das Jahr 2019 wird zugestimmt
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
0 | Euro einmalig |
0 | Euro monatlich |
0 | Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Einnahme- und Ausgabepläne der 11 Ortswehren und der Gemeindefeuerwehr für das Jahr 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Kameradschaftskassen FF - Haushaltsplanung 2019 (3697 KB) |