Vorlage - V18/484/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2017 sowie die Vorschauen 2018 und 2019 ergeben eine durchschnittliche Jahresgebühr von 1,145 EUR, gerundet 1,14 EUR, je veranlagter Straßenfrontmeter.
Die durchschnittliche gebührenobergrenze beträgt weiterhin 1,14 EUR, so dass eine Satzungsänderung nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
- Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2017 wird zur Kenntnis genommen.
- Den Gebührenvorschauen 2018 und 2019 mit einer durchschnittlichen Gebühr in Höhe von 1,14 EUR für die Jahre 2017 bis 2019 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2017, Vorschau 2018 und 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Kalkulation 2017 Gebührenvorschau 2018 und 2019 (22 KB) |