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Vorlage - V19/843/KA  

Betreff: Jahresabschluss gem. § 44 GemHVO-Doppik für das Jahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.01.2020 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
10.02.2020 
12. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Einführung der Kommunalen Doppik ist durch die Gemeindevertretung am 25.09.2006 beschlossen worden. Seit dem 01.01.2010 für die Gemeinde Stockelsdorf ihre Hauswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik).

 

Gem. § 95 m Absatz 1 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Dieser muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Nach § 95 m Absatz 2 GO ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und gem. § 95 n Absatz 3 GO bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres von der Gemeinde zu beschließen.

Diese Fristen konnten auch für den Jahresabschluss 2018 nicht eingehalten werden.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf hatte die wetreu NTRG / Norddeutsche Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH beauftragt, die nach § 95 n GO vorgesehene Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2018 zu prüfen.

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wetreu NTRG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2018 ist beigefügt.

 

Bei der Doppik handelt es sich um ein Drei-Komponenten Modell für das Rechnungswesen. Es basiert auf den Bestandteilen der Bilanz (Vermögensrechnung), der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Diese stellen gleichzeitig die drei Hauptkomponenten des doppischen Jahresabschlusses dar.

Die Bilanz/Vermögensrechnung gibt Auskunft über die Vermögenslage und die Kapitalherkunft. Die Ergebnisrechnung erfasst mit den Aufwendungen und Erträgen den Ressourcenverbrauch. Das Jahresergebnis weist die Ergebnisrechnung in Form eines Gewinnes oder Verlustes aus, der die Veränderung des Eigenkapitals in der Periode widerspiegelt.

Die Finanzrechnung stellt die Ein- und Auszahlungsrechnung dar und gibt Auskunft über die Veränderung der liquiden Mittel.

 

 

Die Gemeinde Stockelsdorf hat das Jahr 2018 (2.415.197,07 EUR) ebenso wie das Jahr 2017 (2.189.996,84 EUR) mit einem Überschuss in der Ergebnisrechnung abgeschlossen.

Die bereits vorliegenden Jahresabschlüsse zeigen, dass die Gemeinde Stockelsdorf aufgrund der positiven Entwicklungen der Konjunktur, in der Lage war, sich eine finanzielle Rücklage anzusparen. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Stichtag 31.12.2018 auf 10.218.703,08 EUR, sodass auch bei einer regressiven Wirtschaftsprognose erst die liquiden Mittel verbraucht werden können und nicht sofort Kredite aufgenommen werden müssten. Die Planungen der nächsten Jahre weisen jedoch eine hohe Investitionsquote mit einer hohen Neuverschuldung aus. Hier wird ein Gleichgewicht zwischen notwendigen Investitionen und Investitionen angestrebt, die zwar nicht notwendig sind, die Attraktivität der Gemeinde als Wohnort jedoch steigern würden. Dennoch wird auch hier das Augenmerk auf der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde liegen müssen.

Wie im Vorjahr haben sich auch in 2018 die Steuereinnahmen positiv entwickelt. Die Gewerbesteuereinnahmen deuten auf eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen hin, die auf allgemein höhere Gewerbesteuereinnahmen in der Zukunft schließen lassen. Diese Einschätzung wird im Jahr 2018 bekräftigt.

Auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach den gegenwärtigen Prognosen deutlich steigen. Dennoch ist bei den prognostizierten Steigerungen für die kommenden Jahre Vorsicht geboten.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben auch hier gezeigt, dass die Steuererträge stark von der konjunkturellen Entwicklung abhängig sind. Dennoch liegt die Gemeinde Stockelsdorf mit ihren Steuerhebesätzen unter dem kreisweiten Durchschnitt, sodass noch weitere Steigerungsmöglichkeiten gegeben sind.

Die Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken schwanken, über die Jahre gesehen, ebenfalls stark. Doch die Gemeinde verfolgt eine erfolgreiche Bodenvorratspolitik, durch die immer wieder Grundstücke gekauft werden, die als Bau- oder Gewerbeland ausgewiesen werden und somit Erträge generieren.

Die gute Infrastruktur, das umfangreiche Vereinsleben und die gute Ausstattung an Kindergärten und Grundschulen sorgen dafür, dass die Gemeinde Stockelsdorf als Wohnort und auch als Arbeitsstandort attraktiv bleibt. Das Vorhalten von Kinderbetreuungsmöglichkeiten entspricht schon jetzt den gesetzlichen Quoten und soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Das Angebot an den Grundschulen wird mit der Eröffnung der Offenen Ganztagsschulen weiter ausgebaut.

Somit kann auch in den folgenden Jahren mit einer Steigerung der Einwohnerzahlen und Gewerbebetriebe gerechnet werden und damit verbundenen steigende Steuereinnahmen ausgegangen werden.

Geringeren Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken und Unsicherheiten in der Entwicklung der Steuereinnahmen stehen einem hohen Standard der Daseinsvorsorge in der Gemeinde Stockelsdorf, einem hohen Anlagevermögen mit entsprechendem Abschreibungsbedarf und einem hohen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsbedarf der kommunalen Liegenschaften gegenüber.

Politik und Verwaltung sind daher aufgefordert, dauerhaft einen Haushaltsausgleich beizuführen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Stockelsdorf wird beschlossen.

 

Der Jahresüberschuss von 2.415.197,07 Euro wird im Verhältnis ¾ der allgemeinen Rücklage und ¼ der Ergebnisrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wetreu NTRG mbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gemeinde Stockelsdorf Bericht 2018 (5914 KB)