Vorlage - V19/847/BA
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Begründung:
Ursprünglich war im Bebauungsplan Nr. 24 eine von der Schillerstraße abgehende eigenständige Strichstraße vorgesehen. Diese Straße sollte die Bezeichnung Mörikestraße erhalten.
Die Straße konnte allerdings aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit nicht realisiert werden.
Deshalb wurde mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr.24 die Zielsetzung planungsrechtlich aufgegeben und es wurde eine verkürzte Straßenanbindung an die Schillerstraße mit einem eigenen Wendehammer festgesetzt.
Die Straßenfläche (siehe Anlage 1) ist nun fertiggestellt und vermessen.
Sie befindet sich im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf und soll gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Erweiterung der Schillerstraße gewidmet werden.
Beschlussvorschlag:
Die nachstehend aufgeführte Erweiterung der Schillerstraße (siehe Anlage 1) liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf und wird gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
Schillerstraße
| Stockelsdorf | 3 | 27/1; 28/1 sowie Teilstücke aus 1049 und 1050 |
Die Erweiterung (markierte Flurstücke siehe Anlage 1) wird gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.
Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich keine Ausgaben.
Anlage/n: 1 Lageplan
Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lageplan (620 KB) |