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Tagesordnung - 27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung  

Bezeichnung: 27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf
Datum: Di, 30.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 20.03.2017  
S17-549  
Ö 4  
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 20.03.2017  
S17-549  
Ö 5  
Ehrung einer verdienten Bürgerin  
V17/087/HA  
Ö 6  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe  
Enthält Anlagen
V17/091/KA  
Ö 7  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe wegen geänderter Ausbauplanung  
Enthält Anlagen
V17/097/KA  
Ö 8  
Nachtrag: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Schulhof- und Parkplatzumgestaltung an der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf  
Enthält Anlagen
V17/103/KA  
Ö 9  
Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck - Abschließender Beschluss -  
Enthält Anlagen
V17/084/BA  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A + B

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

-Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der

Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der

Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“

   
    09.05.2017 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschlussvorschlag:

„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A + B

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

-Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der

Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der

Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

   
    30.05.2017 - Gemeindevertretung Stockelsdorf
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A + B

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

-Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der

Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der

Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

Ö 10  
Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes des Planungsraums III - Ost (Sachthema Windenergie), Stand Dezember 2016 - Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf -  
Enthält Anlagen
V17/085/BA  
N 11     Städtebaulicher Vertrag und Grundstückskaufvertrag zur Erweiterung einer Einzelhandelsfläche (Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung Ortsmittelpunkt) * (* Die Anlage "Städtebaulicher Vertrag" wird nachgereicht!)      
Ö 12  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
Ö 13  
Anfragen      
Ö 14  
Mitteilungen