Tagesordnung - 27. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 20.03.2017 | S17-549 | |||||
Ö 4 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 20.03.2017 | S17-549 | |||||
Ö 5 | Ehrung einer verdienten Bürgerin | V17/087/HA | |||||
Ö 6 | Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe | V17/091/KA | |||||
Ö 7 | Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe wegen geänderter Ausbauplanung | V17/097/KA | |||||
Ö 8 | Nachtrag: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Schulhof- und Parkplatzumgestaltung an der Gemeinschaftsschule Stockelsdorf | V17/103/KA | |||||
Ö 9 | Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck - Abschließender Beschluss - | V17/084/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: „1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A + B Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“ |
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09.05.2017 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: „1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A + B Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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30.05.2017 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A + B Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind dem Antrag auf Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neu-aufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 10 | Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes des Planungsraums III - Ost (Sachthema Windenergie), Stand Dezember 2016 - Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf - | V17/085/BA | |||||
N 11 | Städtebaulicher Vertrag und Grundstückskaufvertrag zur Erweiterung einer Einzelhandelsfläche (Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung Ortsmittelpunkt) * (* Die Anlage "Städtebaulicher Vertrag" wird nachgereicht!) | ||||||
Ö 12 | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 13 | Anfragen | ||||||
Ö 14 | Mitteilungen | ||||||