Tagesordnung - 29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 17.07.2017 | S17-569 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 17.07.2017 | S17-569 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Übernahme einer Bürgschaft für die Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf | V17/161/HA | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2016 der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH | V17/180/HA | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2016 der Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH | V17/179/HA | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stockelsdorf | V17/178/OA | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Genehmigung von zwei überplanmäßigen Ausgaben | V17/186/KA | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Netzentwicklungsplan Strom Bedarfsermittlung 2017-30, vorläufige Prüfungsergebnisse Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf | V17/167/BA | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf (Modifizierung von gefassten Beschlüssen) | V17/147/BA | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt:
die nachstehend aufgeführten Straßenflächen (siehe Anlage 1 - 3) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Eigentümer der o.g. Straßen haben der Widmung im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge zugestimmt (§6 Abs. 3 StrWG).
Die o.g. Straßen (siehe Anlage 1 - 3) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft. Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Die Lagepläne (Anlage 1-3) sind Bestandteil der Widmung
Anlage/n: 3
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19.09.2017 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die nachstehend aufgeführten Straßenflächen (siehe Anlage 1 - 3) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Eigentümer der o.g. Straßen haben der Widmung im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge zugestimmt (§6 Abs. 3 StrWG).
Die o.g. Straßen (siehe Anlage 1 - 3) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft. Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Die Lagepläne (Anlage 1-3) sind Bestandteil der Widmung
Anlage/n: 3
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15 Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 13
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09.10.2017 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||||||||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt:
die nachstehend aufgeführten Straßenflächen (siehe Anlage 1 - 3) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Eigentümer der o.g. Straßen haben der Widmung im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge zugestimmt (§6 Abs. 3 StrWG).
Die o.g. Straßen (siehe Anlage 1 - 3) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft. Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Die Lagepläne (Anlage 1-3) sind Bestandteil der Widmung
Anlage/n: 3
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 12 | Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf | V17/146/BA | |||||||||||||||||||
Ö 13 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße - Satzungsbeschluss – | V17/154/BA | |||||||||||||||||||
Ö 14 | Verkauf gemeindeeigener Grundstücke im BPlan Nr. 80 - Verkaufsmodalitäten | V17/182/BA | |||||||||||||||||||
Ö 15 | Anfragen | ||||||||||||||||||||
Ö 16 | Mitteilungen | ||||||||||||||||||||