Tagesordnung - 29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 17.07.2017 | S17-569 | |||||
Ö 4 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 17.07.2017 | S17-569 | |||||
Ö 5 | Übernahme einer Bürgschaft für die Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf | V17/161/HA | |||||
Ö 6 | Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2016 der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH | V17/180/HA | |||||
Ö 7 | Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2016 der Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH | V17/179/HA | |||||
Ö 8 | Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stockelsdorf | V17/178/OA | |||||
Ö 9 | Genehmigung von zwei überplanmäßigen Ausgaben | V17/186/KA | |||||
Ö 10 | Netzentwicklungsplan Strom Bedarfsermittlung 2017-30, vorläufige Prüfungsergebnisse Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf | V17/167/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Bundesnetzagentur die in der Begründung zu dieser Vorlage enthaltene Stellungnahme abzugeben. |
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19.09.2017 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Bundesnetzagentur folgende Stellungnahme abzugeben:
„Die Gemeinde Stockelsdorf begrüßt, dass die Maßnahme M468 in den vorläufigen Prüfungsergebnissen des Netzentwicklungsplanes Strom vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse als nicht bestätigungsfähig angesehen wird. Die Maßnahmen M351 und M49 werden dagegen weiterhin als bestätigungsfähig angesehen. Hier bezweifelt die Gemeinde Stockelsdorf die energiepolitische Notwendigkeit. Für beide Maßnahmen kann im Entwurf des NEPs lediglich die Wirksamkeit, aber keine Erforderlichlichkeit bestätigt werden. Die Nachhaltigkeit der Maßnahme M351 ist abhängig von einem regionalen Ausbau der Windenergie, der aber zurzeit durch die im Koalitionsvertrages für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages angekündigte grundlegende Überarbeitung der Regionalpläne Wind sowie die Ausschreibungspraxis des EEG 2017 nicht abschätzbar ist. Die Notwendigkeit der Maßnahme M49 beruht auf dem Leistungstransport über das „Baltic Cable“. Hier kann nicht nachvollzogen werden, inwiefern das eher selten auftretende Ereignis einer Drosselung der Übertragungsleistung aufgrund eines Ausfalls des vorhandenen 220-kV-Netzes zwischen Lübeck und Siems den Neubau einer Höchstspannungsleitung rechtfertigt. Die Gemeinde Stockelsdorf bittet die genannten Maßnahmen noch einmal auf ihre energiepolitische Notwendigkeit - insbesondere im Hinblick auf die entstehende regionale Belastung - zu überprüfen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15 Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen:13
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09.10.2017 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Bundesnetzagentur die in der Begründung zu dieser Vorlage enthaltene Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 11 | Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf (Modifizierung von gefassten Beschlüssen) | V17/147/BA | |||||
Ö 12 | Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf | V17/146/BA | |||||
Ö 13 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße - Satzungsbeschluss – | V17/154/BA | |||||
Ö 14 | Verkauf gemeindeeigener Grundstücke im BPlan Nr. 80 - Verkaufsmodalitäten | V17/182/BA | |||||
Ö 15 | Anfragen | ||||||
Ö 16 | Mitteilungen | ||||||