Auszug - Kürzung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr GV Gurth erläutert kurz die Vorlage und schlägt vor, die Punkte 1., 2. und 4. separat
von dem Pkt. 3 ab zu stimmen, da diese Punkte bereits beraten wurden. Die Mitglieder
stimmen dieser Vorgehensweise einvernehmlich zu.
Herr GV Gurth lässt nun über die Pkt. 1., 2. und 4. abstimmen.
Der Hauptausschuss fasst den Beschluss:
„ 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den beiliegenden Entwurf der III. Nachtrags-
satzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 17.04.2003 mit
der Kommunalaufsichtsbehörde abzustimmen und der Gemeindevertretung
spätestens zur letzten Sitzung in diesem Jahr vorzulegen.
2. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, mit Wirkung vom 01.01.2011 in
Nr. 3 der Richtlinien für die ehrenamtliche Arbeit des örtlichen Beauftragten
für Menschen mit Behinderungen eine monatliche Aufwandsentschädigung
von 58,00 Euro vorzusehen.
4. Alle anderen Aufwandsentschädigungen sind wie umseitig aufgeführt um
10 % zu kürzen und auf volle Euro-Beträge abzurunden.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Herr GV Gurth erläutert den Antrag und die Begründung.
Frau BM Rahlf- Behrmann führt dazu aus, dass sie dem Erhöhungsantrag des
Aufsichtsrates der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH als problematisch ansieht,
da hier eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratsmitglieder
in Höhe von 600 % genehmigt werden soll. Dieser Erhöhung kann sie auch als
Gesellschafterin der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH nicht zustimmen. Auch
im Verhältnis zu dem vorherigen Beschluss (Einsparung) ist diese Erhöhung nicht
tragbar.
Herr GV Jochims schlägt vor, dass die Aufwandsentschädigung hier nicht gekürzt wird
und es bei den bisher festgesetzten Beträgen bleibt.
Herr GV Gurth und Herr GV Krämer schließen sich dieser Meinung an.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt Herr GV Gurth den Pkt. 3
abstimmen.
„ 3. Der Gesellschafterversammlung der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH wird
empfohlen, die monatliche Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer der
Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH auf 36,00 Euro, für den Vorsitzenden des
Aufsichtsrates der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH auf 76,- Euro* und für die
übrigen Mitglieder auf 38,- Euro festzusetzen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
*Gemäß der Auskunft von Frau Rapsch, Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH,
erhält der Aufsichtsratsvorsitzende eine Aufsichtsratsvergütung korrekt berechnet
in Höhe von 96,-€ je Sitzung.“