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Auszug - Kürzung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder  

17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 05.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V10/476/HA Kürzung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kerbstadt, Axel
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr GV Gurth erläutert kurz die Vorlage und schlägt vor, die Punkte 1

Herr GV Gurth erläutert kurz die Vorlage und  schlägt vor, die Punkte 1., 2. und 4. separat

von dem Pkt. 3 ab zu stimmen, da diese Punkte bereits beraten wurden. Die Mitglieder

stimmen dieser Vorgehensweise einvernehmlich zu.

 

Herr GV Gurth lässt nun über die Pkt. 1., 2. und 4. abstimmen.

 

Der Hauptausschuss fasst den Beschluss:

 

„   1. Die Verwaltung wird beauftragt, den beiliegenden Entwurf der III. Nachtrags-

        satzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 17.04.2003 mit

        der Kommunalaufsichtsbehörde abzustimmen und der Gemeindevertretung

        spätestens zur letzten Sitzung in diesem Jahr vorzulegen.

 

    2. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, mit Wirkung vom 01.01.2011 in

        Nr. 3 der Richtlinien für die ehrenamtliche Arbeit des örtlichen Beauftragten

        für Menschen mit Behinderungen eine monatliche Aufwandsentschädigung

        von 58,00 Euro vorzusehen.

 

    4. Alle anderen Aufwandsentschädigungen sind wie umseitig aufgeführt um

        10 % zu kürzen und auf volle Euro-Beträge abzurunden.“

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig 

 

Herr GV Gurth erläutert den Antrag und die Begründung.

 

Frau BM Rahlf- Behrmann führt dazu aus, dass sie dem Erhöhungsantrag des

Aufsichtsrates der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH als problematisch ansieht,

da hier eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratsmitglieder

in Höhe von 600 % genehmigt werden soll. Dieser Erhöhung kann sie auch als

Gesellschafterin der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH nicht zustimmen. Auch

im Verhältnis zu dem vorherigen Beschluss (Einsparung) ist diese Erhöhung nicht

tragbar.

 

Herr GV Jochims schlägt vor, dass die Aufwandsentschädigung hier nicht gekürzt wird

und es bei den bisher festgesetzten Beträgen bleibt.

 

Herr GV Gurth und Herr GV Krämer schließen sich dieser Meinung an.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt Herr GV Gurth den Pkt. 3

abstimmen.

 

 

 

   

Der Hauptausschuss fasst den Beschluss:

 

 

„ 3. Der Gesellschafterversammlung der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH wird

      empfohlen, die monatliche Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer der

      Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH auf 36,00 Euro, für den Vorsitzenden des

      Aufsichtsrates der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH auf 76,- Euro* und für die

      übrigen Mitglieder auf 38,- Euro festzusetzen.“

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig 

 

*Gemäß der Auskunft von Frau Rapsch, Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH,

  erhält der Aufsichtsratsvorsitzende eine Aufsichtsratsvergütung korrekt berechnet

  in Höhe von 96,-€ je Sitzung.“