Seiteninhalt

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung für das Gebiet "Brandenbrook", südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck -Aufstellungsbeschluss-  

30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:36 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/826/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung für das Gebiet "Brandenbrook", südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck
-Aufstellungsbeschluss-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wiegand erläutert den Grund für die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 43.

Die teilweise in den Planunterlagen verkehrte Schreibweise der L 332 wird zur Sitzung der Gemeindevertretung berichtigt.


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

1. Für das Gebiet „Brandenbrook“, südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich  der Gemeindegrenze zu Lübeck wird die  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43, 1. Änderung beschlossen. Mit der Änderung sollen eine Bebauung im hinteren Grundstücksbereich ermöglicht und Gartenbaubetriebe zulässig werden.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Finanzierung der Kosten für die Planung gesichert ist.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig