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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63, 1. Änderung für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, südlich des Wanderweges "Mühlenberg" und westlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße - Satzungsbeschluss -   

30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:36 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/829/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63, 1. Änderung für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, südlich des Wanderweges "Mühlenberg" und westlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße
- Satzungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf die Frage des Herrn Fauer hinsichtlich einer Radwegplanung in der Ahrensböker Straße teilt Herr Rodewald mit, dass eine Ausbaumaßnahme mit dieser Zielsetzung bereits mehrfach in den Gremien behandelt wurde. Es gibt dazu eine beschlossene Planvariante, bei der viele der vorhandenen Bäume in der Ahrenböker Straße zugunsten dieses Radweges weichen müssten. Die Umsetzung wurde in Abstimmung mit den Gremien verschoben, da die Ahrensböker Straße vor kurzem im sogenannten DSK-Verfahren saniert wurde.


Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 63,1. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 63, 1. Änderung (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 2 bei) für das Gebiet östlich der Ahrensböker Straße, südlich des Wanderweges „Mühlenberg“ und westlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 63, 1. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig