Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57, 1. Änderung in der Dorfschaft Curau für das Gebiet südwestlich der Lübecker Landstraße - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wiegand erläutert den Grund zur Planänderung. Es handelt sich hierbei um die Klarstellung von Festsetzungen des Ursprungsplanes Nr. 57 und um geringfügige Änderungen von Baufenstern, die dem Ursprungsplan wieder angepasst werden sollen.
Auf die Frage des Herrn Fauer hinsichtlich der äußeren Gestaltung (gelber Farbanstich des Hauses) eines bestehenden Gebäudes teilt Herr Rodewald mit, dass sich Bebauungsplanfestsetzungen für die Zukunft auswirken (vorhandene Abweichungen genießen Bestandsschutz).
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
1. „Der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 26.10.2009 unter TOP 7 sowie in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.11.2009 unter TOP 8 gefasste Aufstellungsbeschluss wird vollständig aufgehoben. Es wird folgender neuer Aufstellungsbeschluss gefasst:
2. Für die Dorfschaft Curau, Gebiet südwestlich der Lübecker Landstraße, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57, 1. Änderung mit der Zielsetzung beschlossen, die im Bebauungsplan Nr. 57 enthaltene Festsetzungssystematik klarzustellen sowie in einem Teilbereich zwei Baufenster geringfügig zu erweitern.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Das Aufstellungsverfahren für den vorgenannten Bebauungsplan ist auf der Grundlage des § 13 a BauGB durchzuführen.
5. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57, 1. Änderung in der Dorfschaft Curau für das Gebiet südwestlich der Lübecker Landstraße sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig