Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung "Bahndamm" für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Teske erläutert den Grund für die geringfügige Erweiterung der südlichen Baugrenze.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:
1. „Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
Eine endgültige Abwägung über diese Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung „Bahndamm“ für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südwestlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung „Bahndamm“ für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südwestlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig