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Auszug - Überplanmäßige Ausgaben  

29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V12/949/KA Überplanmäßige Ausgaben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt Beteiligt:Kämmereiamt
    Bauamt
   Haupt- und Sozialamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr GV Helmut Neu stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt

in den Hauptausschuss zu verweisen und begründet wie folgt:

 

Die Umstände des Bodenaustausches im Bereich des B-Planes 43

  sollen im Hauptausschuss zum Zwecke der Aufklärung des Sach-

  Verhaltes aufgezeigt werden.

 

  Verträge und vertragliche Vereinbarungen insbesondere der

  Grundstückskaufvertrag, die Aufträge des Ingenieursbüros und

  Bodengutachters sind vor zu legen.

 

  Zu der entsprechenden Sitzung/ den Sitzungen ist der von der

  Verwaltung beauftragte Rechtsbeistand ein zu laden.

 

  Ziel weiterer Untersuchungen ist es, Vertrags- und Pflichtverletzungen

  auf zu klären und Ersatzansprüche der Gemeinde zu prüfen und ggfl.

  ein zu fordern.“

 

Frau BM Rahlf- Behrmann entgegnet, dass in der letzten Sitzung des

Hauptausschusses bereits intensiv berichtet wurde. Sie erläutert, dass

der belastete Boden entsorgt werden muss und der Eigentümer (hier

die Gemeinde Stockelsdorf) vorerst zur Übernahme der dafür ent-

stehenden Kosten verpflichtet ist.

Von Seiten des Anwalts wird bereits geprüft, ob weitere Regressan-

sprüche bestehen.

Frau BM Rahlf- Behrmann hat keine Probleme die Angelegenheit durch

den Hauptausschuss begleiten zu lassen. Die Verwaltung ist zu jedem

Zeitpunkt transparent und offen mit der Thematik umgegangen und

wird es auch weiterhin sein.

Sie unterstreicht, dass die Ausgabe dennoch getätigt werden muss,

da die Entsorgung erfolgen muss. Weiterhin bemerkt sie, dass die

Zuständigkeit r die überplanmäßige Ausgabe bei der Gemeindever-

tretung liegt und nicht an den Hauptausschuss zurückverwiesen

werden kann.

 

Herr GV Gurth unterstützt für die CDU- Fraktion den Antrag der

UWG- Fraktion. Er führt aus, dass unabhängig davon, die überplan-

mäßige Ausgabe freigegeben werden muss, damit dort gehandelt

werden kann. Er schlägt vor, den gestellten Antrag als Ergänzung 

in den vorliegenden Beschlussvorschlag auf zu nehmen.

 

Herr GV H. Neu zieht den Verweisungsantrag zurück und bittet, seine

Begründung als Ergänzung zum Beschlussvorschlag auf zu nehmen.

 

Herr GV Jaeger teilt für die SPD- Fraktion mit, dass sie sich im

Hauptausschuss ausreichend informiert fühlt und davon ausgeht,

dass auch weitere Informationen, wie bisher, von Seiten der

Verwaltung gegeben werden. Die SPD- Fraktion wird daher dem

Ergänzungsantrag nicht zustimmen.

 

Herr BV Werner lässt nun über den weitergehenden Antrag

(Beschlussvorschlag und Ergänzung) abstimmen.   

 

 

 

 

 


 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

Folgende überplanmäßige Ausgaben sind bereitzustellen:

 

1.      26.000,-- €r die Sanierung der Pumpstation Lindenweg

2.      Bis zu 300.000,-- €r die Erschließung B-Plan 43.

 

Die Umstände des Bodenaustausches im Bereich des B-Planes 43

sollen im Hauptausschuss zum Zwecke der Aufklärung des Sach-

Verhaltes aufgezeigt werden.

 

Verträge und vertragliche Vereinbarungen insbesondere der

Grundstückskaufvertrag, die Aufträge des Ingenieursbüros und

Bodengutachters sind vor zu legen.

 

Zu der entsprechenden Sitzung/ den Sitzungen ist der von der

Verwaltung beauftragte Rechtsbeistand ein zu laden.“

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 21-Ja-Stimmen; 7-Nein-Stimmen