Seiteninhalt

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung "Ortsmittelpunkt" für das Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich der Marienburgstraße, südwestlich der rückwärtigen Bebauung der Ahrensböker Straße sowie nordwestlichdes Münzplatzes, Bereich des Lebensmitteleinzelhandels - Aufstellungsbeschluss -   

12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V15/595/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung "Ortsmittelpunkt" für das Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich der Marienburgstraße, südwestlich der rückwärtigen Bebauung der Ahrensböker Straße sowie nordwestlich des Münzplatzes, Bereich des Lebensmitteleinzelhandels
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

BV Werner eröffnet den Tagesordnungspunk und erteilt Herrn Tretow das Wort.

Dieser befürwortet im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Erweiterung und gibt ein kurzes Statement zum Erhalt der Baumlandschaft im Ortsmittelpunkt ab. Die Fraktion bedauert die Aufhebung der Baumschutzsatzung und bittet die Gemeinde um rücksichtsvollen Umgang mit den Bäumen in Stockelsdorf.

 


 

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Gebiet nordöstlich der der Segeberger Straße, südöstlich der Marienburgstraße, südwestlich der rückwärtigen Bebauung der Ahrensböker Straße sowie nordwestlich des Münzplatzes, Bereich des Lebensmitteleinzelhandels wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll die Erweiterung des Lebensmitteleinzelhandels bei gleichzeitiger Umgestaltung der angrenzenden Freiflächen planungsrechtlich geregelt werden. Außerdem soll die öffentliche Zuwegung über das Dach des SO-Einzelhandel/Wohnen entfallen.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig