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Auszug - Beitritt der Gemeinde Stockelsdorf zur Sparte Breitband des ZVO  

20. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:36 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V16/849/HA Beitritt der Gemeinde Stockelsdorf zur Sparte Breitband des ZVO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulz, Gert
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

BM Rahlf-Behrmann zeigt anhand einer Übersicht die Entwicklungen zum Thema „Ausbau Breitband“ seit 2010. Dabei betont sie besonders die während dieser Zeit von der Politik getroffenen Entscheidungen, die von der Verwaltung umgesetzt worden sind.

 

Anschließend geht sie auf den zu schließenden Vertrag mit dem ZVO ein und erläutert die Auswirkungen für die Gemeinde.

 

BV Werner begrüßt Herrn Lüneberg (Breitbandkompetenzzentrum), Herrn Mrowka (ZVO), Herrn Wolff (Landesamt für Landwirtschaft und ländliche Räume), die anwesend sind, um aus ihren beruflichen Funktionen heraus über das Thema Breitbandausbau zu informieren.

Während ihrer Vorträge zeigen sie die Vorteile des ZVO, die Vorgehensweise bei einem eigenen Breitbandausbau, sowie die daraus entstehenden Kosten auf.

 

Anschließend werden Fragen an sie gerichtet, die ausführlich beantwortet werden.

 

Dorfvorsteher Robert Muus spricht im Namen alle Dorfschaften und betont die Notwendigkeit eines schnellen Breitbandausbaus auf den Dorfschaften. Er geht auf die bisherigen Probleme im Zusammenhang mit der schlechten Internetverbindung ein.

 

GV Hinzmann verlässt um 18:44 Uhr die Sitzung.

 

GV Dohse zeigt anhand einer PowerPoint Präsentation die Vorgehensweise, die Vorteile, die Kosten und die Möglichkeiten des gemeindeeigenen Breitbandausbaus auf.

 

GV Petersson ergänzt den Vortrag von Herrn Dohse um folgenden Antrag zum eignen Ausbau:

 

Die Verwaltung wird beauftragt Berater über eine freihändige Vergabe zu suchen, die bei der Ausschreibung und der Vergabe an einen privaten Breitbandanbieter für die weißen Flecken der Gemeinde Stockelsdorf mit technischen, wirtschaftlichen und juristischen Fachwissen unterstützen. Auszuschreiben ist eine garantierte Bandbreite von mindestens 50 Mbt/s.

Mittel in Höhe von 50.000,- € sind im 1. Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung zu stellen.

 

 


Es folgt eine Diskussion mit einigen Wortbeiträgen.

 

GV Manfred Jaeger spricht sich für den Beitritt zur Sparte ZVO aus.

Er führt aus, dass er die Argumente für einen eigenen Breitbandausbau durchaus verstehe, jedoch eine eigene Umsetzung als problematisch ansieht. Die Sorge besteht, dass die Kosten bei einem eigenen Breitbandausbau ohne Glasfaser auf Dauer zu hoch werden, da evtl. in naher Zukunft nachgebessert  oder erneuert werden müsste. Die mit einem eigenen Ausbau erreichten Mbit/s auf den Dörfern könnten in kurzer Zeit überholt sein. Die Kosten für Erdarbeiten, die bei einer oder sogar bei mehreren Nachbesserungen erfolgen müssten, seien sehr hoch. Er fordert die Gemeindevertreter auf, auf lange Sicht zu Planen. Außerdem würde der eigene Ausbau nicht gefördert werden. Die Gemeinde Stockelsdorf würde die Kosten und das Risiko für ein solches Projekt tragen.

Er äußert den Wunsch der SPD nach einer zukunftsorientierten Lösung, die von vorne rein auf Glasfaser setzt. Dies wäre mit dem Beitritt zum ZVO der Fall.

 

GV Gurth gibt den vorgenannten Ausführungen des GV Jaeger recht.

Er betont, dass die Gemeindevertreter eine Daseinsvorsorge für die Gemeinde Stockelsdorf zu treffen haben, die über die Generation der älteren Gemeindevertreter hinausgeht.

Er führt weiter aus, dass es zukünftig weitere technische Entwicklungen geben wird, bei denen die Gemeinde mit einem eigenen Breitbandausbau schlecht aufgestellt wäre.

Die Nachfrage nach schnellerem Internet wird steigen. Die Bandbreite wäre dann ggf. zu gering und die Gemeinde müsste nachbessern. Dabei würde sie viel Geld verlieren.

Er fühlt sich beim ZVO gut aufgehoben, denn sollte der Ausbau nicht wie gewünscht erfolgen, könnte der Vertrag nach zwei Jahren gekündigt werden. Sollte dass der Fall sein, könnte sich die Gemeindevertretung immer noch nach einem anderen Anbieter umsehen.

 

GV Neu von der UWG sieht die Problematik bei der 60 % Anschlussquote bei der Umsetzung mit der ZVO.

Es wäre hilfreich gewesen eine Interessensbekundung auf den Dörfern einzuholen. Dieses wäre jedoch ohnehin schwierig gewesen, da kaum ein Bürger eine verbindliche Aussage zu einem Thema fällt, das sie vielleicht erst in 6 Jahren betreffen könnte.

Er bemängelt die Transparenz der Finanzierung des Breitbandausbaus mit dem ZVO.

Angesichts der schlechten Breitbandsituation auf den Dörfern wird die UWG dem Beitritt zum ZVO nicht zustimmen.

GV Labeit argumentiert für den Beitritt zum ZVO mit der Auffassung, dass die ZVO im Grundsatz in Bezug auf die Breitbandversorgung keine Gewinnerzielungsabsichten habe, sondern versucht aufgrund von Marktversagen eine Lücke in der Daseinsvorsorge zu schließen. Dabei hat die ZVO neben der Förderung auch eine Reihe von Vorteilen, aufgrund seines kommunalen Hintergrunds.

 

BM Rahlf-Behrmann betont, dass der ZVO ein Angebot unterbreitet hat und es an der Gemeindevertretung liege darüber abzustimmen.

Sie sieht die Gemeinde bei dem ZVO gut aufgehoben.

Sie weist darauf hin, dass bei einer Ablehnung zum Beitritt eine Berücksichtigung bei der jetzigen Planung des ZVO nicht mehr möglich wäre. Die Chance wird verpasst.

 

BV Werner unterbricht die Sitzung um 19:36 Uhr.

Weiter mit der Abstimmung um 19:54 Uhr.

 

BV Werner lässt zuerst über den Antrag der Verwaltung abstimmen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung Stockelsdorf stimmt dem Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung der Aufgabe „Aufbau und Ausbau einer Breitbandnetzinfrastruktur“ auf den Zweckverband Ostholstein zu.

 

  1. Die Zustimmung umfasst den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen und von rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der Zustimmung nicht erfasst.

 

  1. Mittel in Höhe von 50.000,- € sind im 1. Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung zu stellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:   13 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen

 

Anschließend folgt eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Petersson.

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt Berater über eine freihändige Vergabe zu suchen, die bei der Ausschreibung und der Vergabe an einen privaten Breitbandanbieter für die weißen Flecken der Gemeinde Stockelsdorf mit technischen, wirtschaftlichen und juristischen Fachwissen unterstützen. Auszuschreiben ist eine garantierte Bandbreite von mindestens 50 Mbt/s.

Mittel in Höhe von 50.000,- € sind im 1. Nachtragshaushalt 2016 zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:   14 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen

 

Die aufgrund der Nichtgenehmigung des Protokolls während der Sitzung am 23.05.2016 getätigten Änderungen sind fett markiert.