Auszug - Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf Brinkenholz, Holzkampweg, Am Klosterlauf, Lohstieg, Robinienweg, Ulmenweg, Weißbuchenweg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die nachstehend aufgeführten Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 6) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
Brinkenholz | Stockelsdorf | 4 | 1392, 1410, 1430 |
Holzkampweg | Stockelsdorf | 4 | 322, 326, 1403, 1406, 1436 |
Weißbuchenweg | Stockelsdorf | 4 | 284/21 |
Ulmenweg, Robinienweg | Stockelsdorf | 4 | 283/38, 305/15, 305/6 |
Am Klosterlauf | Mori | 1 | 212, 218/3 |
Lohstieg | Stockelsdorf | 6 | 270/5, 270/6 |
Die Straßen Brinkenholz und Holzkampweg befinden sich im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf.
Die Eigentümer der Straßen Weißbuchenweg, Ulmenweg, Robinienweg, Am Klosterlauf und Lohstieg haben der Widmung im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge zugestimmt (§ 6 Abs. 3 StrWG).
Die o.g. Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 6) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.
Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig