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Auszug - Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf Brinkenholz, Holzkampweg, Am Klosterlauf, Lohstieg, Robinienweg, Ulmenweg, Weißbuchenweg  

23. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:32 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V16/940/BA Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf
Brinkenholz, Holzkampweg, Am Klosterlauf, Lohstieg, Robinienweg, Ulmenweg, Weißbuchenweg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schuldt, Tanja
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die nachstehend aufgeführten Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 6)  innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Straße

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

Brinkenholz

Stockelsdorf

4

1392,  1410,  1430

Holzkampweg

Stockelsdorf

4

322,  326,  1403,  1406,  1436

Weißbuchenweg

Stockelsdorf

4

284/21

Ulmenweg,

Robinienweg

Stockelsdorf

4

283/38, 

305/15,  305/6

Am Klosterlauf

Mori

1

212,  218/3

Lohstieg

Stockelsdorf

6

270/5,  270/6

 

Die Straßen Brinkenholz und Holzkampweg befinden sich im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf.

 

Die Eigentümer der Straßen Weißbuchenweg, Ulmenweg, Robinienweg, Am Klosterlauf und Lohstieg haben der Widmung im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge zugestimmt (§ 6 Abs. 3 StrWG).

 

Die o.g. Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 6) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.

Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig