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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11- Neuaufstellung -, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck - Aufstellungsbeschluss -   

25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V16/018/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11- Neuaufstellung -, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck
- Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

BM Rahlf-Behrmann erklärt, dass das Investorenkonzept bereits im Hauptausschuss und im UBPöS vorgestellt und befürwortet wurde. Weiterhin erklärt sie, dass der Bauausschuss aus zeitlichen Gründen mit den heutigen Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung einverstanden war.

 

Herr Jannineh von KAWA Immobilien GmbH stellt anhand einer Power Point Präsentation das Bauvorhaben auf dem Grundstück in der Ahrensböker Straße 2 (ehemals 3-Kronen) vor.

Dabei geht er auf die Bauweise und die Aufteilung im Gebäude ein.

 

Es bestehen keine weiteren Fragen.

 

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck

wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 – Neuaufstellung -, 3. Änderung beschlossen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Erhöhung der baulichen Ausnutzbarkeit geschaffen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig