Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden -
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gurth weist daraufhin, dass die Investorenplanung im Hauptausschuss am 20.02.2017 vorgestellt und dass diese befürwortet wurde.
Bauplanungsrechtliche Fragen werden von Herrn Rodewald beantwortet.
Beschlussvorschlag:
1. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.
2. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig