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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck - Vorstellung des städtebaulichen Planungskonzeptes -   

25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
Zusatz: Vor Beginn der Sitzung findet zum TOP 5 eine Ortsbesichtigung statt. Treffpunkt um 16:00 Uhr am Herrenhaus.
V17/050/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck
- Vorstellung des städtebaulichen Planungskonzeptes -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Westphal gibt Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept. Die in den Entwurf eingearbeiteten Änderungen für den Geschosswohnungsbau resultieren auch aus den Gesprächen mit den Wohnungsbaugesellschaften.

Es ist beabsichtigt, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss im Interesse einer zeitnahen Baulandmobilisierung direkt in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.03.2017 fassen zulassen. Der Ausschuss stimmt dieser Vorgehensweise zu.

Zur Frage der Festsetzung von 2 Stellplätzen pro Wohngrundstück teilt Herr Rodewald mit, dass auch eine Regelung in den Grundstückskaufverträgen möglich wäre. Die Regelung dieser Festsetzung in einer entsprechenden Satzung ist derzeit noch rechtsunsicher.

Herr Gurth merkt dazu an, dass in den Neubaugebieten (z. B. B-Plangebiet Nr. 66 – Kurth-Unruh-Ring-) die Grundstückseigentümer aus Eigeninitiative mindestens 2 Stellplätze auf den Privatgrundstücken realisiert haben.

Vorhandene Kinderspielplätze befinden sich im Rotdornweg und in der Nähe der Straße

Klosterlauf. Die geplante Straße soll als Spielstraße ausgewiesen werden, so dass eine Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist.

 

 

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem anliegenden städtebaulichen Planungskonzept wird zugestimmt.

Die Inhalte sind in den Bebauungsplanentwurf für das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und

 § 4 Abs. 2 BauGB zu übernehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat keine Bedenken, dass in der Gemeindevertretersitzung am 20.03.2017 über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, die Benachrichtigung der Behörden und die während der Beteiligung der Öffentlichkeit/der Behörden eingegangenen Stellungnahmen entschieden wird.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig