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Auszug - Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf  

26. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V17/048/BA Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schuldt, Tanja
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt  / Die Gemeindevertretung beschließt:

 

die nachstehend aufgeführten Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4)  innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Straße

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

Johannes-Grevsen-Straße

Stockelsdorf

3

187/19;  198/14;  187/18

An der Lohe

Stockelsdorf

3

1423

Friedrich-Ritzmann-Straße

Stockelsdorf

4

nord-südlich verlaufende Achse des Flurstückes 2/49;  1442

Gerhard-Hilgendorf-Straße

Stockelsdorf

4

ost-westlich verlaufende Achse des Flurstückes 2/49

 

Die o.g. Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.

 

Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig