Auszug - Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt:
die nachstehend aufgeführten Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
Johannes-Grevsen-Straße | Stockelsdorf | 3 | 187/19; 198/14; 187/18 |
An der Lohe | Stockelsdorf | 3 | 1423 |
Friedrich-Ritzmann-Straße | Stockelsdorf | 4 | nord-südlich verlaufende Achse des Flurstückes 2/49; 1442 |
Gerhard-Hilgendorf-Straße | Stockelsdorf | 4 | ost-westlich verlaufende Achse des Flurstückes 2/49 |
Die o.g. Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.
Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig