Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16 a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a ) und des Le-Portel-Ringes 18 - Entwurfs-und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Behörden eingegangenen Stellung-nahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzu-nehmen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16 a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18 und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Her-mannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16 a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18 und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 15